Kündigung aufgrund privater Nutzung des Internets
am 10.07.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog
Das Bundesarbeitsgericht entschied in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 31.05.2007 AZ: 2 AZR 200/06), daß es zulässig ist, einen Mitarbeiter zu kündigen ist, der während der Arbeitszeit übermäßig im Internet surft. Dies ist sogar ohne eine vorherige Abmahnung möglich. Die Kündigung des Arbeitnehmers ist sogar dann zulässig, wenn die private Internet-Nutzung im Unternehmen nicht ausdrücklich verboten ist.
Ob die Kündigung im Einzelfall wirksam ist, hängt davon ab, ob der Mitarbeiter im erheblichen Maß gegen seine arbeitsrechtliche Pflichten verstoßen hat. Hierbei hat das Bundesarbeitsgericht herausgearbeitet, daß entscheidend ist:
der zeitliche Umfang des privaten Internetsurfens;
die Gefahr einer Rufschädigung des Arbeitgebers.
Kommentar:
Wenn gleich das Bundesarbeitsgericht auch die private Internetnutzung als Kündigungsgrund akzeptiert, sind die Anforderungen im Einzelfall jedoch sehr hoch. Denn wann ein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten vorliegt hat das Gericht nicht festgestellt. Dies ist im Einzelfall zu …
Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung
andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Da…
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BAG: Wieder einmal Kündigung wegen Interet-Surfens während der Arbeitszeit
arbeitsrechtblog / In seinem heutigen Urteil in der Sache 2 AZR 200/06 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder einmal mit der Frage der Rechtfertigung einer Kündigung wegen Internet-Surfens während der Arbeitszeit befasst und dazu ausgeführt:Eine Kündigung a…
BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit
Rechtblog / BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz): Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn de…
BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit
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BAG zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
JuracityBlog / Der 2. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 200/06) über eine verhaltensbedingte Kündigung wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit entschieden. Der Senat hat den Rechtss…
