Alle Blogs » Kündigung aufgrund privater Nutzung des Internets

Kündigung aufgrund privater Nutzung des Internets

am 10.07.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog

Das Bundesarbeitsgericht entschied in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 31.05.2007 AZ: 2 AZR 200/06), daß es zulässig ist, einen Mitarbeiter zu kündigen ist, der während der Arbeitszeit übermäßig im Internet surft. Dies ist sogar ohne eine vorherige Abmahnung möglich. Die Kündigung des Arbeitnehmers ist sogar dann zulässig, wenn die private Internet-Nutzung im Unternehmen nicht ausdrücklich verboten ist.
Ob die Kündigung im Einzelfall wirksam ist, hängt davon ab, ob der  Mitarbeiter im erheblichen Maß gegen seine arbeitsrechtliche Pflichten verstoßen hat. Hierbei hat das Bundesarbeitsgericht herausgearbeitet, daß entscheidend ist:

der zeitliche Umfang des privaten Internetsurfens;
die Gefahr einer Rufschädigung des Arbeitgebers.

Kommentar:
Wenn gleich das Bundesarbeitsgericht auch die private Internetnutzung als Kündigungsgrund akzeptiert, sind die Anforderungen im Einzelfall jedoch sehr hoch. Denn wann ein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten vorliegt hat das Gericht nicht festgestellt. Dies ist im Einzelfall zu …

Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung

andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Da…

Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung

andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Das Bundesarbe…

BAG: Wieder einmal Kündigung wegen Interet-Surfens während der Arbeitszeit

arbeitsrechtblog / In seinem heutigen Urteil in der Sache 2 AZR 200/06 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder einmal mit der Frage der Rechtfertigung einer Kündigung wegen Internet-Surfens während der Arbeitszeit befasst und dazu ausgeführt:Eine Kündigung a…

BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit

Rechtblog / BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz): Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn de…

BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit

Vertretbar Weblawg / BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz): Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer d…

BAG zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit

JuracityBlog / Der 2. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 200/06) über eine verhaltensbedingte Kündigung wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit entschieden. Der Senat hat den Rechtss…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

SCHINDLER BOLTZE RAe

Aktuelle Nachrichten der Kanzlei SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte aus den Bereichen Wirtschaft, Sprache und Technik. Sie finden Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz, Polnischen Recht, Wirtschaftsrecht und IT-Recht.

» SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »