Kuckucksväter

Über eine Gesetzeslücke berichtet der Tagesspiegel unter dem Titel “Kuckucksväter”. Leider ein wenig zu sehr im Boulevardstil.

Im Standesamt oder im Jugendamt werden Kinder nach ihrer Geburt angemeldet. Sind sie ehelich geboren, sind Mutter und Vater kein Thema. Sind sie das nicht, weiß man zwar immer, wer die Mutter ist. Aber wer der Vater ist, muss erklärt werden.

Bis 1998 trat zunächst das Jugendamt automatisch an die Stelle des Erzeugers. Eine de facto Entmündigung von Frauen, fand der Gesetzgeber. Erst die Änderung der §§ 1592 bis 1594 BGB zum 1. Juli 1998 gesteht Frauen die Richtlinienkompetenz in Sachen Erzeuger zu. Seitdem gilt: Vater eines Kindes ist der Mann, den die Mutter nennt und der es anerkennt. Und ist der Vater Deutscher, hat/bekommt das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit – mit allen Ansprüchen, die ein Deutscher eben so hat. Dazu gehört auch der Schutz der Familie drumherum.

Wenn die – ausländische – Mutter also vorher verpflichtet gewesen ist auszureisen: Nach der Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen hat sie und ihre Kinder ein Bleiberecht.

Hört sich erst einmal gut an – aus Sicht der Mutt…

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Themen: Jugendamt , Kuckucksväter

Erschienen 20. November 2005 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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