Krypto-Kommunikation: Kundmachung der ORF-Programmentgelte

Der ORF, das größte Kommunikationsunternehmen Österreichs, muss manchmal - kraft Gesetzes - auch per "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kommunizieren. So etwa vor wenigen Tagen zur Kundmachung des neuen Programmentgelts. Der ORF gab aber nicht nur (in Punkt 1. der Kundmachung) die Höhe des Radio- und Fernsehentgelts bekannt, sondern hängte noch einen zweiten Punkt mit folgendem Wortlaut an: "2. Die Bestimmungen des Punktes II des Aufsichtsratsbeschlusses der Österreichischen Rundfunkgesellschaft m.b.H. vom 5. Dezember 1972, kundgemacht im 'Amtsblatt zur Wiener Zeitung' vom 7. Dezember 1972, bleiben unverändert." Gut zu wissen. Für diejenigen, die nicht sofort das Amtsblatt vom 7. Dezember 1972 zur Hand haben, darf ich ein wenig nachhelfen. Folgendes stand in der zitierten Kundmachung unter II.: Die einfache Frage wäre zunächst, ob der ORF -als Kommunikationsunternehmen - wirklich auf ein mehr als 35 Jahre altes Amtsblatt verweisen muss, um den Betroffenen etwas mitzuteilen. Die schwierigere Frage ist allerdings: was will uns der ORF mit dieser kleinen Rätselrallye sagen? Nicht einmal der Stiftungsrat könnte wohl, auch wenn er zu vielem fähig ist, den Beschluss des damaligen Aufsichtsrates der damaligen Österreichischen Rundfunkgesellschaft m.b.H. (nach dem Rundfunkgesetz 1966) ändern. Also wird wohl gemeint sein, dass durch Beschluss des Stiftungsrates der Inhalt dieses alten Aufsichtsratsbeschlusses auch zum Inhalt des aktuellen Stiftungsratsbeschlusses über das Programmentgelt gemacht wurde. So weit, so einfach: aber jetzt wäre noch interessant, was das heute bedeuten soll. Die Antragsfrist 31. Dezember 1973 ist vorbei, die Post- und Telegraphenverwaltung gibt es längst nicht mehr, genausowenig eine Rundfunkhauptbewilligung. Hat der Stiftungsrat eine Zeitmaschine erfunden? Oder soll das vielleicht heißen, dass jene, die 1972 zwar ein Fernsehgerät, aber kein Hörfunkgerät besaßen, und bei denen sich seither nic…

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Themen: Programmentgelt , Radio , Wiener Zeitung
Rechtsgebiet: Rundfunkrecht

Erschienen 20. April 2008 auf http://blog.lehofer.at.

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