Berliner Testament Nachteil: Nachteile des Berliner Testaments
Rechthaber | 18. November 2008 — Viele Ehepaare hören oder lesen, dass „man am besten” ein „Berliner Testament” macht. Also ab in die Buchhandlung oder ins Inte…
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für ein einheitliches Internationales Erbrecht vorgelegt. Darüber berichtetet auch Beck-Aktuell (siehe auch Grünbuch und dazu Stellungnahme der BRAK; Aufsatz in RNotZ 2007 von Heggen). Das soll angeblich zur Vereinfachung beitragen.
Derzeitiges Recht: Nach deutschem Recht wird ein Erbfall nach der Staatsangehörigkeit eines Verstorbenen abgewickelt. Das deutsche BGB regelt daher die gesetzliche Erbfolge, die Haftung, Pflichtteil usw. bei einem deutschen Staatsangehörigen.
Die EU will jetzt einführen, dass immer der letzte Aufenthaltsort maßgebend ist. Verstirbt ein Rentner in Spanien und hat nichts veranlasst, so gilt dann das spanische Erbrecht, auch wenn dessen Immobilien, Firmen, Konten etc. in Deutschland sind! Auch ist ein spanisches Nachlassgericht zuständig. Die erbenden Kinder, die in Deutschland leben, müssen dann nach dem spanischen Erbrecht vorgehen.
Es soll zwar möglich werden, dass das Recht der Staatsgehörigkeit gewählt werden kann. Da aber nach einer Forsa-…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Oktober 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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IP/09/1508 Brussels, 14 October 2009 The Commission proposes to simplify the settlement of international successions and to make the rules governing them more predictable The Commission today adopted a proposal that should considerably simplify the rules
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