Kritik am STRAFBLOG im Fall “Professor Dr. Jahr”

Am Mittag erreichte mich der Anruf eines STRAFBLOG-Lesers, der sich über einen Blogbeitrag vom 6.4.2007 beschweren wollte. Insbesondere sei es nicht hinnehmbar, dass ich unter Bezugnahme auf einen FAZ-Beitrag berichtet habe, der vom Akademischen Senat der FH Bremen zum Rektor gewählte Prof. Dr. Jahr sei nicht nur im Jahr 19994 wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden (was zweifelsfrei zutrifft), sondern angeblich sei er danach auch noch wegen Unterschlagung von Geldern aufgefallen. Wegen besagter Unterschlagung sei der Akademiker nie angeklagt oder gar verurteilt worden. Es handele sich hierbei um ein kolportiertes Gerücht, welches jetzt ungeprüft von mir aufgegriffen und weiterkolportiert worden sei. Das gefalle ihm nicht, zumal Jahr in den 80er Jahren als Richter auf der Seite der Friedensbewegung gestanden und das in meinem Blogbeitrag erwähnte “Pershing-Urteil” gefällt habe. Die Verurteilung wegen Rechtsbeugung sei durch ein CDU-geneigtes Gericht erfolgt und zumindest fragwürdig.

Ich habe dem Anrufer geantwortet, dass ich seine Bedenken durchaus verstehen kann. Was kein bloßes Lippenbekenntnis ist, sondern durchaus zutrifft. In der Tat stehe ich bei der Abfassung meiner Blogbeiträge immer wieder mal vor dem Problem, einerseits als Strafverteidiger für die Unschuldsvermutung zu streiten und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wahren zu wollen und andererseits über in der öffentlichen Diskussion stehende Themen berichten oder diese kommentieren zu wollen. Naturgemäß kann ich bei der Vielzahl der Beiträge nicht jedes Mal eigene Recherchen über die angesprochen Fälle anstellen, sondern muss mich auf die - in der Regel öffentlich zugänglichen - Quellen beziehen, was ich dann auch durch Verlinkung auf diese kundtue. Um die Relativität der Berichterstattung zu dokumentieren, benutze ich häufiger die indirekte Rede oder setze relativierende Begriffe wie “angeblich”, “vermeintlich”, “mutmaßlich” etc. hinzu. Was natürlich nicht bedeutet, dass jeder Leser diese Relativierung auch als solche wahrnimmt. “Aliquid semper haeret”, irgendetwas bleibt immer hängen, heißt ein altes Sprichwort, und das ist ja irgendwie auch der Sinn jeder Berichterstattung. Selbst wenn dann der falsche Eindruck hängen bleibt.

Im Fall des Pof. Dr. Jahr habe ich mir bei der Abfassung meines Blogbeitrages in der Tat überlegt, ob ich den Vorwurf der Unterschlagung überhaupt erwähnen soll, habe das dann aber der Vollständigkeit getan. Vielleicht hätte ich das besser gelassen (und mich dann dem Vorwurf ausgesetzt, einen wesentlichen Aspekt weggelassen zu haben). Manchmal ist es schon ein Kreuz mit der Berichterstattung. Deshalb stelle ich hiermit klar, dass mir keinerlei Erkenntnisse vorliegen, die den Vorwurf der Unterschlagung gegen Prof. Dr. Jahr belegen könnten. Ob die Verurteilung des früheren Richters wegen Rechtsbeugung zu Recht erfolgt ist und ob die ausgeworfene Strafe angemessen war, vermag ich mangels Aktenkenntnis und mangels anderer Erkenntnisse nicht zu sagen. Die seinerzeit verhängte Strafe von zweieinhalb Jahren erscheint mir auf der Grundlage meiner beschränkten Kenntnisse über den Fall sehr “harsch”, darauf habe ich in dem besagten Blogbeitrag hingewiesen. Und ich habe auch meine Zweifel, ob eine derart lange zurückliegende Verurteilung den Mann als Rektor der FH Bremen disqualifiziert, zumal er bereits seit 7 Jahre offenbar beanstandungsfrei als Dekan für Wirtschaft an der FH in Wilhelmshaven tätig war. Jahr hat vielleicht Recht, wenn er sagt, es müsse auch mal Schluss sein mit den alten Vorwürfen. Aber er muss auch wissen, dass das Leben manchmal andere Geschichten schreibt. Ich habe unlängst anlässlich des Todes des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten und früheren NS-Marinerichters Filbinger daran erinnert, dass dieser 1978 als Regierungschef zurücktreten musste, weil er 1945 - also 33 Jahre zuvor - an zweifelhaften Todesurteilen mitgewirkt hat. Das ist natürlich eine andere Qualität, keine Frage, aber die Schatten der Vergangenheit können verdammt lang sein.

Das Pershing-Urteil des Richters Dr. Jahr hat mir seinerzeit aus der Seele gesprochen, dafür hat der Mann nach wie vor meine Hochachtung.

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Themen: Senat , Rektor , Prof. Dr. Jahr Berlin

Erschienen 11. April 2007 auf http://www.strafblog.de.

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