Kripo-Kommissar vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger freigesprochen
am 13.10.2007 von http://www.woetzel-online.info/Keine Absolution, aber einen Freispruch hat ein 44-jähriger Beamter der Würzburger Kripo am Freitag bekommen: Das Amtsgericht Würzburg sah es nicht als erwiesen an, dass der 44-jährige Hauptkommissar sich wegen „Verfolgung Unschuldiger“ strafbar gemacht hat. Der Angeklagte hatte wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gegen einen Kollegen seiner eigenen Dienststelle ermittelt. In seinem letzten Wort vor dem Urteil versuchte der Angeklagte noch einmal, sein Handeln zu rechtfertigen: „Ich habe nur getan, was man von einem Mitmenschen und Polizeibeamten bei einer Sexualstraftat als selbstverständlich erwartet: Handeln statt Schweigen.“ Der Hauptkommissar ist nach wie vor davon überzeugt, dass sein 59-jähriger Kollege, der auch im gleichen Ort wie er im Kreis Würzburg wohnt, eine sexuelle Nötigung begangen hat.Die Tat soll vor fünf oder sechs Jahren nach einem Bockbierfest im Vereinsheim der Gemeinde passiert sein. Der Angeklagte, der auch stellvertretender SPD-Vorsitzender und sozialdemokratischer Bürgermeisterkandidat in der Gemeinde ist, hörte erst im Herbst 2005 durch den SPD-Ortsvorsitzenden von dem Gerücht: Sein Kollege, ein Abteilungsleiter der Würzburger Kriminalpolizei im Range eines Ersten Hauptkommissars, habe sich in der Küche des Vereinsheims an eine damals 22-jährigen Frau herangemacht. Der Angeklagte verfasste einen ersten Aktenvermerk, gegen den 59-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Doch statt die Ermittlungen gegen seinen Kollegen, wie in solchen Fällen üblich, einer anderen Dienststelle zu überlassen, befragte er die junge Frau auf eigene Faust. Ihre Aussage ihm gegenüber, die der 44-Jährige in einem weiteren Aktenvermerk festhielt, stimmte dann aber nicht mit dem überein, was das Opfer im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Protokoll gab: …
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