Geldstrafen: neue Höchstgrenzen
RECHTaktuell | 15. Oktober 2008 — Das BMJ hat Heute bekannt gegeben, dass die Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen angehoben wird. Zukünftig sind max. …
Berlin (Reuters) - Kriminell gewordenen Spitzenverdienern drohen künftig viermal höhere Geldstrafen.
Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die Erhöhung der Tagessätze auf maximal 20.000 von bislang 5000 Euro vorsieht. "Mit dem Vorschlag stellen wir sicher, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt", erklärte Justizministerin Brigitte Zypries. Eine Geldstrafe müsse einen Täter mit sehr hohem Einkommen genauso schwer treffen wie einen Normal- oder Geringverdiener. Der Entwurf ändere nichts daran, dass besonders schwere Taten mit Gefängnis bestraft werden. Es gehe nicht darum, dass sich Täter von Freiheitsstrafen freikauften.
Mit der Anhebung der Höchstgrenze trage die Bundesregierung der Einkommensentwicklung der vergangenen 30 Jahre Rechnung, erklärte Zypries. Damit werde sicher gestellt, dass auch Spitzenverdiener angemessen bestraft werden könnten.
Gerichte können bei einer Einzeltat maximal 320, bei mehreren Delikten 720 Tagessätze als Strafe verhängen. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters und entspricht in der Regel dem Nettoeinkommen, das ihm durchschnittlich an einem Tag zur Verfügung steht. Aus der Vervierfachung der Obergrenze ergibt sich nach Angaben des Justizministeriums, dass künftig als höchste mögliche Geldstrafe 7,2 Millionen Euro bei Einzeltaten und 14,4 Millionen Euro bei mehreren Taten verhängt werden können. Bislang lagen die Höchstgrenzen bei 1,8 beziehungsweise 3,6 Millionen Euro.
Erschienen 15. Oktober 2008 bei http://www.reuters.com.
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