Kriminalstatistik als Argument gegen Vorratsdatenspeicherung? Ein glatter Fehlschlag!

Die Frage, ob und inwieweit Internetsurfdaten auf Vorrat gespeichert werden dürfen, um ggf. später zur Aufklärung von Straftaten zu dienen, ist weiterhin auch innerhalb der Bundesregierung umstritten. Nun hat der AK Vorratsdatenspeicherung eine Untersuchung veröffentlicht, die an der polizeilichen Kriminalstatistik nachweisen soll, dass die Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht die von der Polizei behauptete positive Wirkung bei polizeilichen Ermittlungen habe; Zitat:

Eine heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte Analyse der einschlägigen Tatbestände der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts offenbart nun, dass die Vorratsdatenspeicherung, solange sie in Kraft war, die Aufklärung schwerer Straftaten nicht verbesserte. So registrierte die Polizei in der Zeit der Vorratsdatenspeicherung mehr schwere Straftaten (2009: 1.422.968) als zuvor (2007: 1.359.102), die zudem seltener aufgeklärt wurden (2009: 76.3%) als noch vor Beginn der anlasslosen Kommunikationsprotokollierung (2007: 77.6%). Als 2009 auch Internetdaten auf Vorrat gespeichert werden mussten, stieg die Zahl der registrierten Internetstraftaten von 167.451 im Jahr 2008 auf 206.909 im Jahr 2009 stark an, während die Aufklärungsrate bei Internetstraftaten von 79,8% im Jahr 2008 auf 75,7% im Jahr 2009 zurückging (Quelle).

Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind hier veröffentlicht, die Details eigenartigerweise aber nur in englischer Fassung (hier). In der Szene (z. B. hier und hier und hier) werden die Ergebnisse als Argument gegen die VDS verbreitet.

Kernaussage ist also: Während der Zeit, in der die VDS in Deutschland existierte (2008 und 2009), lasse sich aus der Statistik weder ein Rückgang der Anzahl der betreffenden Delikte (gemeint ist der Katalog aus § 100a StPO, das sind die Tatbestände, bei denen die Überwachung der Telekommuniktaion zulässig ist) noch ein Ansteigen der Aufklärungsquote bei diesen Delikten ablesen. Das gleiche gelte auch für die Gruppe der Internetdelikte. Ergo: die VDS sei bestenfalls unnütz, möglicherweise sogar würden dadurch mehr Delikte begangen und weniger aufgeklärt.

Auch Befürworter der VDS führen die Kriminalstatistik gelegentlich ins Feld, um zu belegen, wie wichtig die VDS sei. Insofern ist verständlich, dass sich der AK VDS ebenfalls hier umschaut, um sozusagen die Polizei mit ihren eigenen Argumenten zu schlagen.

Indes: Man hätte seitens des AK VDS lieber die Finger davon gelassen, denn die Polizeiliche Kriminalstatistik ist erstens denkbar ungeeignet, Argumente für die eine oder andere Seite zu liefern und zweitens hat sich der AK VDS auch noch derart gravierende Fehler in seiner Untersuchung geleistet, dass er sich - wenn die fehlerhafte Darstellung nicht sogar Absicht gewesen ist - zumindest schämen sollte. Wer sich mit Kriminalstatistik auskennt, dem fällt zunächst die sehr hohe Anzahl von Delikten…

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Themen: Bka , Vorratsdatenspeicherung , Pks , Kriminologie , Vds , Strafverfahrensrecht , § 100a Stpo , TkÜ , Kriminalstatistik , Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung , AK Vds , Katalogtaten , Polizeiche Kriminalstatistik
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 1. Februar 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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