Kriminalität im Jugendzimmer
am 07.01.2008 von http://www.lawblog.de
Seit dem 1. Januar ist auch der Download urheberrechtlich geschützter Werke strafbar, heißt es in diesem Bericht. Bisher konnte strafrechtlich nur belangt werden, wer geschützte Dateien selbst im Netz angeboten hat.
Das sieht nach jeder Menge Arbeit aus. Für Polizisten. Staatsanwälte. Richter. Und, hurra, Strafverteidiger. Kuschelig, solche Massenverfahren. Die kann man vom Schreibtisch aus bequem Deutschlands Jugendzimmer kriminalisieren, und der Statistik tut es gut.
Es bedanken sich die richtig …
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Prof. Dr. Bernd Heinrich: Aktuelle Probleme des Internetstrafrechts
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