Kreuzigung Klinsmanns ist rechtmäßig

Das Landgericht München wies einen Antrag des Fußballtrainers zurück, der taz die Veröffentlichung ihres Ostertitels vom 11. April zu untersagen. Dieser zeigt einen gekreuzigten Klinsmann.

Die taz, das tägliche Satiremagazin aus Kreuzberg, zitiert die bayerische Entscheidung:

Die Art der Darstellung ist dem Bereich der Satire zuzuordnen. Eine reale Kreuzigung des Antragstellers steht nicht im Raum. Vielmehr wird der berufliche Niedergang des Antragstellers symbolisch dargestellt. Vor dem Hintergrund, dass die religiöse Darstellung vorliegend für jedermann erkennbar nur als Symbol zur Vermittlung einer Aussage verwendet wird, welche überhaupt keinen Bezug zur Religionsausübung des Antragstellers hat, sondern vielmehr vollkommen unprob…

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Themen: Satire , Kreuzberg

Erschienen 22. April 2009 auf http://www.kanzlei-hoenig.info.

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