Kreuze und Punkte
am 28.03.2006 von RA-Blog
Über die im Mietvertrag vereinbarten oder nicht vereinbarten Betriebs- und Nebenkosten gibt es strittige Ansichten, denn im Kopf des Mietvertrages in Klammern steht (grüne Punkte am Rand weisen darauf hin, dass eine zusätzliche Eintragung oder eine Streichung vorzunehmen ist.), da dort sowohl Kreuze wie auch Streichungen auftreten, erkennen wir hier die Kreuze nur als zusätzliche Hinweise bei der Besprechung des Mietvertrages an und nicht als Eintragung für die tatsächlich zu berechnenden Nebenkosten. Ferner hat das OLG Celle (2 U 23/98) dazu folgendes Urteil gefällt: “Wenn im Mietvertrag auf die Anlage 3 § 27 Abs. 1 der II. BV verwiesen wird, muss der Mieter alle Nebenkosten bezahlen.” Der Vermerk auf § 27 steht im Mietvertrag.
Worum geht’s? Um einen stinknormalen Formularmietvertrag. Zu den Nebenkosten steht dort:
In der Miete sind die nachfolgenden Betriebskosten gemäß § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung (…) enthalten:
Dann sind alle möglichen Nebenkosten aufgeführt (Wasserversorgung, Abwasser, …), einige davon angekreuzt. Bei der Position “Straßenreinigung und Müllabfuhr” ist das Wort “Straßenreinigung” gestrichen. Jetzt sind die Mieter natürlich davon ausgegangen, sie müssen für die angekreuzten Positionen zahlen, nicht aber für die nicht angekreuzten und nicht für die Straßenreinigung. Hätten wahrscheinlich die meisten gedacht - aber nicht der Vermieter.
Beim OLG Celle ging es übrigens um die sogenannten “Sonstigen Betriebskosten”. Die müssen normalerweise im Mietvertrag extra aufgeführt werden. Das OLG Celle hat aber mal einem Vermieter Recht gegeben, der bei einem “massiv von Obdachlosen heimgesuchten Objekt” die Kosten für den Wachschutz als “Sonstige Betriebskosten” auf die Mieter umgelegt hatte.Da ging es darum, das “Sonstiges” den Mietern zu teuer war.
Natürlich heißt das nicht, dass der Vermieter Nebenkosten, die im Mietvertrag schon einen Namen haben, aber nicht angekreuzt sind, nachträglich als “Sonstiges” deklarieren darf. “Sonstiges” ist natürlich auch nicht angekreuzt. Und hätte er weder was angekreuzt, noch was durchgestrichen, sähe die Sache anders aus.
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