Nazi-Gegner als Verfassungsfeind verurteilt
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Unzufrieden waren laut rp-online sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung mit einem Urteil, das gestern von einer Krefelder Amtsrichterin gegen den CDU-Ratsherrn Wolfgang Feld verkündet wurde. Wegen der Verbreitung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilte die Richterin den Kommunalpolitiker zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 110 Euro, insgesamt also 3.300 Euro. Feld, der sich als Geschäftsmann unter anderem mit der Herstellung und dem Vertrieb von Krawatten beschäftigt, hatte in seinem Sortiment auch einen Binder angeboten, der einen auf einem Hakenkreuz sitzenden Reichsadler zeigt. Er habe das nicht bemerkt und könne sich auch nicht vorstellen, wie das Hakenkreuz in der Herstellung auf die Krawatte gelangt sei, verteidigte er sich vor Gericht. Er habe im Juni 2006 auf Anfrage eines Bundeswehr-Mitarbeiters Krawatten-Muster an das Streitkräfteunterstützungskommando geschickt. Die Vorlage für das in Rede stehende Modell habe die Marine-Kameradschaft geliefert. Allerdings ist - wovon die Richterin sich durch Augenscheinnahme überzeugte - auf der Vorlage nur "etwas Rundes " zu sehen, während die Nazi-Symbole auf der Feld-Krawatte eindeutig zu erkennen sein sollen. Hierfür benötige man keine Lupe, hielt die Richterin dem CDU-Mann vor, der dies einfach nicht erkannt haben will. Bei 45 Angestellten und 250.000 Krawatten jährlich habe er nicht Alles kontrollieren können, meinte Feld. Staatsanwalt Klaus Schreiber, der 40 Tagessätze Geldstrafe á 200 Euro gefordert hatte, kündigte Berufung gegen das Urteil an. Die Strafe sei schlichtweg zu niedrig ausgefallen. Auch der Angeklagte und die Verteidigung wollen das Urteil anfechten. Sie hatten Freispruch beantragt. Gegen den Parteifreund und Verteidiger Felds, Rechtsanwalt Wilfrid Fabel, ermittle die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in der LEG-Korruptionsaffäre, schreibt rp-online. Zur Zeit werde die Anklage gefertigt. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Erschienen 28. März 2007 auf http://www.strafblog.de.
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