Kreditkarteninhaber haftet bei Diebstahl

Mit Urteil vom 16.07. diesen Jahres hat das Amtsgericht Münster die Haftung des Kreditkarteninhabers bei einem Diebstahl bejaht. Das Kreditunternehmen hatte den Karteninhaber verklagt, weil dieser zur Zahlung der Belastungsbuchung nicht bereit war.

Was war geschehen?

Der Karteninhaber befand sich im Urlaub, verfügte dort über einen Pkw und ein entsprechendes Übernachtungszimmer. In diesem Zimmer bestand die Möglichkeit Wertgegenstände und die Kreditkarte sicher zu lagern. Diese Gelegenheit nutzte er nicht.

Während eines Strandausfluges lag die Kreditkarte im Pkw. Einkäufe, für welche er die Karte hätte benötigen können, waren für diesen Ausflug nicht geplant. Der Pkw wurde aufgebrochen, die Karte entwendet und mit einer höheren Summe belastet.

Die Richter am Amtsgericht Münster gaben dem Kreditunternehmen Recht. Der Karteninhaber ha…

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Themen: Rechtsprechung , Diebstahl , Haftung , Kreditkarte , AG Münster , Az: 61 C 389/10

Erschienen 28. November 2010 auf http://blawg.pascal-kokken.de.

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