Kreditkarten und „Amüsierbetriebe“ – aus Spaß wurde Ernst – Einsatz von Kreditkarten in einem „Amüsierbetrieb“ – wer haftet für Abhebungen? Zugleich ein Beitrag zu längst verloren geglaubten Wörtern

Am 29. November 2011 hatte der Bundesgerichtshof (BGH, XI ZR 370/10) sich erneut mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der allgemein anerkannte Anscheinsbeweis zu Lasten des Karteninhabers greift, nach dem davon auszugehen ist, dass der Inhaber einer Kreditkarte die Abhebungen selbst veranlasst oder die Kreditkarte gemeinsam mit der Geheimnummer pflichtwidrig so verwahrt hat, dass ein unberechtigter Dritter diese zwischenzeitlich verwenden konnte, wenn sich bei Abhebungen mit einer Kreditkarte unter Verwendung der PIN nicht mehr klären lässt, ob der Berechtigte durchgehend im Besitz der Karte gewesen ist (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2004 – XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 313 ff. und zuletzt Beschluss vom 6. Juli 2010 – XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10 f.) Kann der Berechtigte diese Anscheinsbeweis nicht entkräften, kann das Kreditkartenunternehmen vom Berechtigten zu Recht den Ausgleich der Belastungsbuchungen und der Gebühren für die Rücklastschrift verlangen und sich hierfür auf einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht hinsichtlich der verwendeten PIN berufen. Da dieser Anscheinsbeweis nur schwer zu entkräften ist, wird der Karteninhaber im Regelfall zahlen müssen. Die Entscheidung des BGH spielte jedenfalls teilweise in einem, wie es in der Entscheidung heißt, „Amüsierbetrieb“. Der Duden versteht darunter: „ein dem Amüsement gewidmetes Treiben“, was den „Betrieb“, das möglicherweise eher ein Gewerbe ist, aber etwas unzureichend beschreibt. Auch der Begriff „Amüsierlokal“ (= „Nachtlokal mit leichter Unterhaltung unterschiedlicher Art“) führt nicht so richtig weiter. Es bleibt daher genug Raum für Spekulationen. Der BGH ließ in seiner Entscheidung diesen Anscheinsbeweis auch unangetastet.…

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Themen: Bgh , WM , Kreditkarten
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 5. Dezember 2011 auf http://blog.random-coil.de.

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