Kredit vom Chef (Arbeitgeberdarlehn)

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Rundschreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder wichtige Kriterien für sogenannte Arbeitgeberdarlehn aufgestellt. Grundsätzlich muss jeder, der von seinem Arbeiteber einen Kredit mit unter dem Marktniveau liegenden Zinsen zahlt, diesen geldwerten Vorteil versteuern. (§ 8 Abs. 2 EStG)

„Ein Arbeitgeberdarlehen ist die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags beruht.“

Für die Marktüblichkeit hat das Ministerium folgende Regelung aufgestellt, die bei jeder Verlängerung neu zu ermitteln sind:

„Marktüblich in diesem Sinne ist auch die nachgewiesene günstigste Marktkondition für Darlehen mit vergleichbaren Bedingung…

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Themen: Kredit , Bundesfinanzministerium , Arbeitgeberdarlehn

Erschienen 11. November 2008 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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