Krankheitskosten bei der Einkommensteuer-Veranlagung

Wenn einem Steuerpflichtigen zwar keine Erstattungsleistungen zufließen, er aber einen Anspruch hierauf gehabt hätte und wenn er auf eine Erstattung verzichtet um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, so nimmt dies den Aufwendungen grundsätzlich den Charakter der – für eine außergewöhnliche Belastung notwendigen – Zwangsläufigkeit.

In dem jetzt vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall ging es im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes um die Frage, ob Krankheitskosten bei der Einkommensteuer – Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden können, wenn die betreffenden Aufwendungen bei der zuständigen Krankenversicherung wegen eines Anspruchs auf Beitragsrückerstattung nicht geltend gemacht werden. Im Streitfall hatten die Antragsteller in ihrer Einkommensteuer – Erklärung 2009 Krankheitskosten in Höhe von fast 5.000.-€ bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht. Die Frage nach zu erwartenden Versicherungsleistungen beantworteten sie mit „0“. Nachdem das Finanzamt mit dem Einkommensteuerbescheid 2009 die begehrte steuerliche Berücksichtigung versagt hatte, trugen die Antragsteller im Einspruchsverfahren u.a. vor, eine Gegenüberstellung der Erstattungsleistungen im Falle der Einreichung mit denen im Falle der Nichteinreichung ergebe, dass es sowohl für den Fiskus als auch für sie vorteilhafter wäre, die Arztrechnungen nicht einzureichen. Nachdem das Finanzamt auch nicht bereit war, die Vollziehung des Einkommensteuer-Bescheides 2009 auszusetzen, beantragten die Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung bei Gericht.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz bestehen weder ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuer-Bescheides 2009 noch konnte das Gericht eine unbillige Härte erkennen. Vielmehr führte es aus, Aufwendungen könnten nur dann außergewöhnliche Belastungen darstellen, wenn und soweit der Steuerpflichtige hierdurch tatsächlich endgültig wirtschaftlich belastet sei. Eine solche endgültige Belastung trete jedoch dann nicht ein, wenn dem Steuerpflichtigen in diesem Zusammenhang Erstattungszahlungen zufließen würden. Wären erstattete Aufwendungen auch noch als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, träte eine nicht gerechtfertigte doppelte Entlastung ein. Flössen dem Steuerpflichtigen zwar keine Erstattungsleistungen zu, hätte er aber einen Anspruch hierauf gehabt und verzichte er auf eine Erstattung um – wie hier – eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, nehme dies den Aufwendungen grundsätzlich den Charakter der – für eine außergewöhnliche Belastung notwendigen – Zwangsläufigkeit. Könnten sich Steu…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Einkommensteuer , Finanzamt , Rheinland , Außergewöhnliche Belastungen , Erstattungsanspruch , Einkommensteuerveranlagung , Krankheitskosten
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

FG Rheinland-Pfalz: Krankheitskosten bei der Einkommensteuer nicht abzugsfähig, wenn sie zur Wahrung eines Beitragsrückerstattungs…

STEUERRECHT | 6. Februar 2012 — FG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 31.01.2012 - 2 V 1883/11 Pressemeldung des Gerichts: “Im Rahmen des einstweiligen Rechtssc…

Fiskus definiert Unterhalt neu

Steuerpraxis | 30. Juni 2010 — Bei Zahlungen an unterhaltspflichtige Personen erkennt das Finanzamt außergewöhnliche Belastungen an. Dabei sind aber Be…

Das Toupet als au??ergew??hnliche Belastung

Rechtslupe | 11. Dezember 2008 — Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz musste sich jetzt mit der Frage befassen, ob, bzw. unter welchen Umst??nden Aufwendungen f??r…

FG Rheinland-Pfalz: Aufwendungen für kontraststarkes Fernsehgerät keine au-ßergewöhnlichen Belastungen

STEUERRECHT | 15. Juni 2011 — FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23.03.2011 – 2 K 1855/10 Pressemitteilung des Gerichts: “Mit Urteil zur Einkommensteuer 200…

Unterbringungskosten: Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

Blickpunkt Recht & Steuern | 26. September 2005 — Aufwendungen für die durch eine (psychische) Erkrankung bedingte Unterbringung in einem Altenpflegeheim stellen nach einem Urte…

Kanalreparatur

Blickpunkt Recht & Steuern | 23. November 2006 — Aufwendungen für eine Kanalreparatur führen nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht zu außergewöhnlichen Belastun…

FG Rheinland-Pfalz: Schulden eines erwachsenen Kindes keine außergewöhnliche Belastungen

STEUERRECHT | 2. Dezember 2009 — FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 03.11.2009 – 6 K 1358/08 Pressemeldung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz: “Mit Urteil zur …

Kanalreparatur als außergewöhnliche Belastung

Blickpunkt Recht & Steuern | 28. April 2006 — Eine Kanalreparatur führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Mit diesem Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu de…

Kontraststarkes Fernsehgerät als außergewöhnliche Belastungen

Rechtslupe | 16. Juni 2011 — Auch für Sehbehinderte stellen Aufwendungen für kontraststarkes Fernsehgerät keine außergewöhnlichen Belastungen dar. In eine…

Besuchsfahrten zum Kind als außergewöhnliche Belastung

Rechtslupe | 6. Oktober 2011 — Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind nicht zu außergewöhnlichen B…