Bindungswirkung einer tats??chlichen Verst??ndigung
Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Eine tats??chliche Verst??ndigung im Steuerfestsetzungsverfahren ist nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer von einem…
Der Kläger war seit April 2008 als Leiter einer Krankenhausapotheke angestellt. Anfang Dezember 2009 erlitt er einen schweren Schlaganfall und war seitdem arbeitsunfähig. Im März 2010 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, es sei infolge des Schlaganfalls von einer andauernden Leistungsunfähigkeit des Klägers auszugehen.
Der Kläger wehrte sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage und bekam sowohl vom Arbeitsgericht Köln als auch vom Landesarbeitsgericht Köln Recht. Beide Gerichte entschieden, dass die ausgesprochene Kündigung sozial ungerechtfertigt sei.
Warum hat das Gericht so entschieden? Wie ist der Fall einzuordnen?
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers kann ein Grund sein, der den Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Damit eine Kündigung, die auf die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers gestützt wird, nach dem Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigt ist, müssen aber 3 Voraussetzungen vorliegen:
eine negative Gesundheitsprognose
eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
eine zugunsten des Arbeitgebers ausfallende Interessenabwägung
Das LAG Köln unterstellte in seiner Entscheidung zugunsten des Arbeitgebers, dass die ersten beiden Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung vorlagen. Es ließ die Kündigung jedoch an der dritten Stufe – der Interessenabwägung – scheitern.
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn eine Abwägung der wechselseitigen Interessen ergibt, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers nicht mehr zumutbar ist. In diesem Zusammenhang führt das LAG Köln in seiner Entscheidung aus, dass…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Juni 2011 auf http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-urteile.
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