Krankenversicherung Beitragssatz 2012

Der Krankenversicherung Beitragssatz 2012 liegt in diesem Jahr bei 15,5 Prozent. Er gilt ausschließlich für die gesetzliche Krankenversicherung, die ihre Beiträge nach anderen Maßgaben berechnet als die private Krankenversicherung. In der PKV geht der Beitrag aus dem Alter, dem Geschlecht und den gewählten Leistungen hervor, wie aus dem PKV Rechner ersichtlich wird.

In der gesetzlichen Krankenversicherung errechnet sich der Beitrag aus dem einheitlichen Beitragssatz und dem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt. Der Beitragssatz kommt bis zur Beitragsbemessungsgrenze 2012 zur Anwendung, jegliches Einkommen, das darüber hinaus geht, wird nicht zur Berechnung von Beiträgen herangezogen. Für Versicherte mit einem hohen Einkommen ist das ein eindeutiger Vorteil, da ein Teil ihres Einkommens von Beitragszahlungen befreit bleibt.

Der Beitragssatz von 15,5 Prozent wird zu 7,3 Prozent vom Arbeitgeber gezahlt, zu 8,2 Prozent aber vom Arbeitnehmer. Somit sind die Beitragszahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung anders als in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht ganz hälftig aufgeteilt. Sollte es in Zukunft zu weiteren Anhebungen des Beitragssatzes kommen, wird dieser Anteil ebenfalls durch den Arbeitnehmer getragen. Aus der geltenden Beitragsbemessungsgrenze von 45.900 Euro pro Jahr und dem Beitragssatz von 15,5 Prozent ergibt sich ein maximaler Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 7.115 Euro pro Jahr oder 593 Euro pro Monat. Vergleicht man diesen Beitrag mit den Prämien der privaten Krankenversicherung, wird schnell deutlich, dass eine PKV schon aufgrund der Beiträge für gesunde Versicherte die sinnvollere Alternative sein kann. In der PKV werden die Prämien nach ganz anderen Maßgaben festgelegt als in der GKV, denn hier sind das Alter, das Geschlecht, der Gesundheitszustand und die tariflichen Leistungen von größter Bedeutung.

Das heißt gleichzeitig, dass ein entsprechend hoher Beitrag meist auch eine sehr gute Leistung und eine sehr hohe Kostenerstattung mit sich bringt. Gerade für Versicherte, die sehr gut verdienen und keine Familie abzusichern haben, kann die private Krankenversicherung deshalb das Mittel der Wahl sein, wenn es um einen guten und günstigen Versicherungsschutz geht. Dies gilt umso mehr, wenn sie gesund sind und keine Risikofaktoren zu erwarten sind, die den Beitrag in die Höhe treiben könnten. Deshalb sind Besserverdienende mit einem jährlichen Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze 2012 in der privaten Krankenversicherung meistens besser und günstiger versichert und sollten in Abhängigkeit von der familiären Situation regelmäßig über einen Wechsel in die PKV nachdenken.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist …

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Themen: Geschlecht , Beitragsbemessungsgrenze , Private Krankenversicherung , Gesetzliche Krankenversicherung
Rechtsgebiet: Versicherungsrecht

Erschienen 9. Februar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

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