Defizit der Sozialversicherungen im ersten Halbjahr gesunken
Reuters | 14. Oktober 2010 — Berlin (Reuters) - Das Defizit der gesetzlichen Sozialversicherung ist im ersten Halbjahr deutlich auf drei Milliarden Euro ges…
Berlin (Reuters) - Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2010 nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums mit einem Defizit von 445 Millionen Euro abgeschlossen. 2009 hatten die Krankenkassen noch einen Überschuss von 1,4 Milliarden Euro erwirtschaftet. Während die Leistungsausgaben der Krankenkassen im Gesamtjahr um 3,1 Prozent stiegen, blieben die Einnahmen mit einem Plus von zwei Prozent deutlich darunter. Ohne die Neuregelungen für die Erstattung von Medikamenten und das GKV-Finanzierungsgesetz wäre der Fehlbetrag erheblich höher ausgefallen, erklärte das Ministerium am Montag. 2011 würden die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds wohl ausreichen, um die voraussichtlichen Ausgaben der Kassen zu decken.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte, er sei optimistisch, dass die Finanzen der Kassen stabil gehalten und Zusatzbeiträge auf breiter Front vermieden werden könnten. Ganz ausschließen könne man Zusatzbeiträge bei einzelnen Kassen nicht, sagte GKV-Sprecher Florian Lanz.
Nach Angaben des Ministeriums standen Ausgaben von rund 175,7 Milliarden Euro Einnahmen von 175,3 Milliarden gegenüber. Darin seien auch rund 660 Millionen Euro an Zusatzbeiträgen enthalten, die einige Krankenkassen erheben. Insgesamt seien die Leistungsausgaben der Krankenkassen 2010 um 3,1 Prozent je Versicherten gestiegen, im 1. Halbjahr habe der Anstieg noch 4,2 Prozent betragen. Abgeflacht habe sich der Ausgabenanstieg vor allem bei den Arzneimitteln mit 1,3 Prozent im Gesamtjahr nach noch 4,8 Prozent im 1. Halbjahr. Stärker gestiegen seien mit 2,6 Prozent die Ausgaben für ambulante ärztliche Behandlungen und vor allem die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen mit 4,7 Prozent. Hier habe sich der Zuwachs im Vergleich zum 1. Halbjahr (plus 4,2 Prozent) sogar beschleunigt. Besonders stark zugenommen haben demnach auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit rund 6,2 Prozent. Auch wenn ein Teil des Anstiegs auf Sonderkosten für den Aufbau von Altersrückstellungen zurückzuführen sei, bleibe die die Begrenzung der Verwaltungskosten der Krankenkassen ein unverzichtbarer Beitrag zur notwendigen Ausgabenbegrenzung in der gesetzlichen Krankenversicherung, erklärte das Ministerium.
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