Krankengeld für freiwillig versicherte Arbeitnehmer bleibt auch bei Arbeitsplatzverlust
am 08.03.2008 von Handakte WebLAWg
Eine große bayerische Krankenkasse wollte ihrem Versicherten, der mit seinem Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze lag und daher freiwillig versichert war, kein Krankengeld bezahlen, weil ihm gekündigt worden war. Das sei aus der Satzung abzuleiten, die für freiwillig Versicherte einen Krankengeldanspruch nur bei tatsächlichem Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses vorsehe.
Der Vierte Senat des Bayerischen Landessozialgerichts erachtet es dagegen als ausreichend, wenn bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein solches Beschäftigungsverhältnis besteht. Werde dieses später bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit beendet, entfalle dadurch nicht der Anspruch auf Weiterzahlung …
Krankengeld auch nach Kündigung
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Kein Anspruch auf Krankengeld für Immobilienbesitzer
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9C_172/2007: Vorsorgefall Tod und Invalidität (amtl. Publ.)
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Krankengeldverweigerung nach Aktenlage
Blickpunkt Recht & Steuern / Krankengeld darf von einer Krankenkasse nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden. Krankenkassen müssen vor einer Verweigerung der Krankengeldzahlung den medizinischen Sachverhalt vielmehr genau ermitteln. Sind Krankenkassen der Auffas…
Entgeltfortzahlung: Zahlung trotz Schlägerei
Handakte WebLAWg / Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen den Lohn oder das Gehalt weiterzahlen, wenn…
Arbeitsrecht: 12-Monats-Frist und Fortsetzungserkrankung: Neuer Entgeltfortzahlungsanspruch?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die Dauer des Anspruchs der Entgeltfortzahlung ist im Einzelnen in § 3 EFZG geregelt. Im Grundsatz beträgt der Anspruch sechs Wochen. Problematisch sind aber Fälle, in denen ein Arbeitnehmer aufgrund derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird…
Ehegatten-Einkommen darf zur Beitragsbemessung bei Rentnern herangezogen werden
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9C_249/2007: Sachl. und zeitl. Zusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit u. späterer Invalidität (berV), Änderung der Rsp. (amtl. Publ.)
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