Kraftfahrer: Lohn für die Zeit als Beifahrer?

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.02.2010, 2 Sa 498/09

Der Kläger war Kraftfahrer bei der beklagten Spedition. Für längere Fahrten wurden mehrere Fahrer im selben Lkw eingesetzt, die sich beim Fahren abwechselten. Die Lenkzeiten erhielt der Kläger bezahlt. Er forderte aber auch eine Vergütung für seine Zeiten als Beifahrer. Die Beklagte lehnte dies ab. Sie stützte sich auf § 21a Abs. 3 Nr. 3 ArbZG, der lautet: "Abweichend von ... ist keine Arbeitszeit: 3. für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit".

Das LAG - wie auch schon die Vorinstanz - sprach dem Kläger eine Vergütung für seine Bereitschaftszeiten zu.

Das LAG geht davon aus, dass Bereitschaftszeiten "solche Zeiten sind, während derer der Arbeitnehmer, ohne dass er unmittelbar am Arbeitsplatz anwesend sein müsste, sich für Zwecke des Betriebes an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufzuhalten, hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit sofort oder zeitnah aufnehmen kann (BAG vom 16.03.2004, 9 AZR 93/03)". Dieses sei beim Kläger der Fall, da der jeweilige Beifahrer das Führen des Lkws zu übernehmen hat, sobald die Lenkzeit des bisherigen Fahrers endet.

Die vom Kläger erbrachte Bereitschaftszeit ist auch als solche zu vergüten. Dabei muss nicht zwingend die volle Vergütung gezahlt werden. Möglich ist, dass wegen der geringeren Beanspruchung während der Bereitschaft ein geringeres Entgelt im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt wird (BAG vom 12.03.2008, 4 AZR 616/06).

Da die beklagte Spedition keine solche (z.B. arbeitsvertragliche oder tarifliche) Regelung darlegen konnte, wonach die Bereitschaftszeiten geringer zu entlohnen wären, hat der Klä…

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Themen: Tarifvertrag , Lohn , Arbeitsvertrag , Berlin Brandenburg , Die Zeit , Lag Berlin , Spedition
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 22. April 2010 auf http://www.arbeit-familie.de/blog/.

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