Krähentheorie widerlegt?

Der u. a. für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Beschwerden der ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts stattgegeben, mit denen sie sich gegen Erzwingungshaftanordnungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wenden.

Quelle und mehr: Pressemitteilung des BGH

Die Begründung ist so einfach wie überzeugend und steht deutlichst im Gesetz:

Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Der 3. Strafsenat hält es für …

… denkbar, dass aus Angaben der Beschwerdeführer zur Planung, Vorbereitung und Ausführung der Anschläge gegen Generalbundesanwalt Buback und seine Begleiter sowie gegen die Bundesanwaltschaft Rückschlüsse auf eine Tatbeteiligung des Beschwerdeführer Folkerts an der Ermordung des Bankiers Ponto sowie der Beschwerdeführer Mohnhaupt und Klar am Raubüberfall auf das Waffengeschäft F. gezogen werden können und diese Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft Veranlassung geben, entsprechende Ermittlungsverfahren gegen die Beschwerdeführer einzuleiten.

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Themen: Raf , Krähentheorie

Erschienen 16. August 2008 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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