Kostenvoranschlag? So weit - so schlecht!

Der Mandant hatte einen eher kleineren Schaden an seinem PKW. Er ließ also einen Kostenvoranschlag in seiner Kfz-Werkstatt erstellen, wofür er immerhin 24,99 Teuro zahlte. Alsdann reparierte er fröhlich seinen PKW in Eigenleistung und ging leider erst dann zum Anwalt, um seine Schadensersatzansprüche realisieren zu lassen.

Es kommt, wie es kommen muss: Die gegnerische Versicherung fragt nach Fotos vom Schaden. Der Mandant hat keine. Also Nachfrage bei der Werkstatt: "Nein, Fotos? Wozu? So etwas machen/haben wird nicht!" (Der Kunde ist ja auch selbst schuld, wenn er uns nicht gleich Reparaturauftrag erteilt).

Dass Werkstätten sich zwischenzeitlich Kostenvoranschläge bezahlen lassen, ist ja nicht zu beanstanden. Aber dass diese ohne Fotos relativ wertlos sind, sollte auch denen bekannt sein. Egal, Hauptsache, für einen „Dreizeiler" knapp 25.- Teuro kassiert, oder?

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Themen: Schuld

Erschienen 24. Juli 2008 auf http://ra-melchior.blog.de.

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