Kostenverordnung erneut unwirksam

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat mit Urteil vom 27.05.2009 (Az.: AN 11 K 08.01254) die Kostenverordnung zum ElektroG erneut für unwirksam erklärt. Nach der Pressemittlung waren maßgebliche Gründe hierfür, dass die Stiftung EAR eine prüffähige Gebührenkalkulation im Ergebnis für alle Fassungen der ElektroGKostV nicht vorgelegt bzw. im Einzelnen nicht erläutert hat, was insbesondere die erforderliche Überprüfung verhindert, ob der angesetzte Gesamtaufwand zutreffend veranschlagt und ermittelt wurde. Weiter war maßgeblich, dass hier jedenfalls zwei veranschlagte Kostenpositionen des Gesamtaufwands schon dem Grunde nach zu Unrecht angesetzt wurden, obwohl diese nicht gebührenfähig sind, und schließlich war weiter zweifelhaft, ob der angesetzte Aufwand, soweit er den Ersatzanspruch der gemeinsamen Stelle gegen die Beliehen nach § 14 Abs. 10 ElektroG betrifft, gebührenfähig ist.

Die Stiftung EAR hat nach der Pressemitteilung vom 18.06.2009 gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach Berufung eingelegt, die vom Verwaltungsgericht Ansbach wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung zugelassen war.

Nach den Ausführungen des Verwaltungsgericht…

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Themen: Verhindert , Elektrogkostv , Unwirksam

Erschienen 30. Juni 2009 auf http://www.elektrog-blog.de.

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