Kostentragung im Zivilprozess

MxN - Washington.   Zahlt die Beklagte auf geltend gemachte Ansprüche des Klägers mit dem ausdrücklichen Hinweis, diese Ansprüche mit der Zahlung nicht anzuerkennen, ist der Kläger keine obsiegende Partei, welche Anspruch auf Erstattung ihrer Rechtsverfolgungskosten hätte. Dies entschied am 28. Juli 2011 das Berufungsgericht des elften Bezirks in Perry R. Dionne v. Floormasters Enterprises Inc., Az. 09-15405. Nach der American Rule trägt jede Partei im amerikanischen Zivilprozess ihre Kosten selbst. Nur ausnahmsweise kann eine Partei Erstattung ihrer Rechtsanwaltsgebühren von der anderen Partei verlan…

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Themen: Usc , /usa-recht-2011/j

Erschienen 31. Juli 2011 auf http://anwalt.us.

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German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch: A forum for information sharing in the areas of the laws of Germany and the USA, mainly where the two intersect, vary or intrigue. For lawyers.