Kostenregel: Kunden schmerzlos entlassen

CK - Washington.   Muss doch alles nicht sein - so schließt ein Bericht über Kundenprobleme mit der Kündigung eines DSL-Vertrages. Aus der Sicht des US-Rechts ist ebenfalls unverständlich, wieso ein Anbieter einen unwilligen Kunden festhält - der allgemeinen Geschäftspraxis in den USA entspricht es nicht, selbst wenn America Online auffiel, als es Kündigungen erschwerte und ignorierte. In der Regel wird solch ein Kunde bei einem Dauerleistungsverhältnis sofort fallen gelassen oder freundlich verabschiedet. Vielleicht kehrt er ja zurück, wenn das Kündigungserlebnis erfreulich war und der Wettbewerber sich doch nicht als besser erweist. Am Vertrag festhalten und womöglich klagen - das lohnt sich in der US-Rechtsordnung bei Verbraucherverträgen in der Regel nicht, wie schon im Kapitel Vertragsverhandlungen in den USA in Heussen (Hrsg.), Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, Verlag Dr. Otto Schmidt, K?ln 2007 erklärt. Niemand setzt sich freiwillig dem Ärger…

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Erschienen 11. November 2007 auf http://anwalt.us.

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