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Kostenloser PC für eine Schulfotoaktion

am 21.10.2005 von Blickpunkt Recht & Steuern

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob eine gewerbliche Fotografin wettbewerbswidrig handelt, wenn sie Schulen kostenlos einen PC überlässt, falls die Schule im Gegenzug eine Schulfotoaktion organisiert. Bei einer solchen Aktion werden die Schüler in der Schule fotografiert; der gewerbliche Fotograf bietet danach die Fotos Eltern und Schülern zum Kauf an.

Der Bundesgerichtshof sah hierin jedoch keinen Wettbewerbsverstoß. Die beklagte Fotografin nehme durch ihr Angebot nicht wettbewerbswidrig auf die Entscheidungen der Schule, der Schüler oder deren Eltern Einfluss. Die Schule wirke bei der Abwicklung der Schulfotoaktion umfangreich mit. Sie habe ein bis zwei Tage einen Raum für die Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Dazu kämen weitere Organisationsleistungen der Schule im Zusammenhang mit dem Ablauf der Fotoaktion. Unter diesen Umständen sei es nicht unsachlich, wenn sich die Schule bei der Entscheidung, einem bestimmten Fotografen Zugang zum Schulgelände zu gewähren, auch davon leiten lasse, ob und gegebenenfalls welche Gegenleistungen sie als Unterrichtsmittel für ihre Mitwirkung erhalte. Auch von einer unzulässigen Vorteilsannahme könne in einem solchen Fall keine Rede sei. Auf Eltern und Schüler werde kein unangemessener Druck ausgeübt; diese könnten frei und unbeeinflusst entscheiden, ob ihnen die Fotos zusagten und der Preis angemessen erscheine.

Nach dem Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes sei zwar eine Schulfotoaktion (wie auch sonst der Abschluss von Geschäften auf dem Schulgelände) von einer Ausnahmegenehmigung des …

Kostenloser PC für eine Schulfotoaktion

Handakte WebLAWg / Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. darüber zu entscheiden, ob eine gewerbliche Fotografin wettbewerbswidrig handelt, wenn sie …

BGH: Kostenloser PC für eine Schulfotoaktion wettbewerbsgemäß

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BGH: Kostenloser PC für eine Schulfotoaktion

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BGH: Gezielter Einsatz von Schülern als Kaufmotivatoren wettbewerbswidrig - Tony Taler

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OVG Rheinland Pfalz: Land muss Lehrern Schulbücher kostenlos zur Verfügung stellen

Rechtblog / Das Land Rheinland-Pfalz muss als Dienstherr seinen Lehrkräften kostenlos die Schul­bücher zur Verfügung stellen, die für den Unterricht benötigt werden. Allerdings können Lehrerinnen und Lehrer nicht die nachträgliche Erstattung des Kaufprei…

“Kopftuchstreit”: Religiös motivierte Kleidung einer Lehrkraft in Schule ist eine Dienstpflichtverletzung

Handakte WebLAWg / Eine Lehrerin verstößt gegen eine durch das Schulgesetz auferlegte Dienstpflicht, wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trägt. Die Weisung der Schulverwaltung, den Dienst in der Schule ohne eine derartige Kop…

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RA Udo Meisen

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