Kostenlose Auskunft vom Fiskus

Arbeitnehmer und Betriebe können sich beim Finanzamt vorab Antworten zu Lohnsteuerfragen geben lassen. Sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter können sich bei Fragen im Bereich der Lohnsteuer jederzeit an das zuständige Finanzamt des Betriebes wenden und eine so genannte Anrufungsauskunft einholen. Diese vielfach unbekannte gesetzliche Möglichkeit kann sich oftmals lohnen. Denn sie ist nicht nur kostenlos, sondern beugt Meinungsverschiedenheiten zwischen Firma und Belegschaft vor und schützt Arbeitgeber vor lohnsteuerlichen Haftungsrisiken. Dabei können Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gegen die erteilte Auskunft jetzt auch Einspruch einlegen oder ggf. vor Gericht klagen, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind. Das ergibt sich aus einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (Az. IV C 5 - S 2388/0-01), worauf die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hinweist. Die Anfrage ist grundsätzlich ohne Formvorschriften möglich. Das Finanzamt soll seine Auskunft jedoch schriftlich erteilen. Dabei handelt es sich um einen Verwaltungsakt der Finanzbehörde, der per Rechtsbehelf angefochten werden kann. Gegenstand solcher Anfragen sind alle Themen rund um den Lohnsteuerabzug. „So kann der Arbeitgeber beispielsweise klären lassen, ob die Voraussetzungen für eine Pauschalierung der Lohnsteuer gegeben sind oder ein Gehaltsextra tatsächlich steuerfrei ausbezahlt werden kann“, erläutert Steuerberaterin Stefanie Peter von Ebner Stolz Mönning Bachem. Voraussetzung ist, dass dem Betriebsstättenfinanzamt ein konkreter Sachverhalt zur Beurteilung vorgetragen wird. Unerheblich ist, ob die Anfrage nur einen Arbeitne…

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Erschienen 18. März 2011 auf http://www.gabler-steuern.de.

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