Kosten für Domainkauf keine Betriebsausgaben

Unschönes Urteil für SEOs und Domainhändler:

Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut. (Urteil des BFH vom 14.02.2007, Az. III R 6/05)

Die Kläger hatten im Jahr 2000 für 7.500 DM zuzüglich 1.200 DM Umsatzsteuer eine Domain gekauft und die Kosten als Betriebsausgabe in Abzug gebracht. Das Finanzamt hatte diese Ausgabe nicht anerkannt und den Gewinn der Kläger um die vollen 8.700 DM erhöht.

Der Bundesfinanzhof hat in der Revision entschieden, dass die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abziehbar ist und die Klage im übrigen abgewiesen.

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Themen: Finanzamt , Radio
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 15. Februar 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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