Kosten eines Vollstreckungsvergleiches trägt nicht automatisch der Schuldner
am 06.02.2007 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress
Im Verfahren der Zwangsvollstreckung ist es nicht ganz selten, dass ein Vergleich geschlossen wird: der Gläubiger akzeptiert eine Ratenzahlung des Schuldners oder stellt die Zwangsvollstreckung ein, weil der Schuldner verspricht, zu einem späteren Zeitpunkt zu zahlen.
Die Kosten eines derartigen Vollstreckungsvergleiches - insbesondere die Anwaltskosten - trägt aber nach einer neuen Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 20.12.2006, Az. VII ZB 54/06) nicht etwa der durch den Vergleich begünstige Schuldner:
Die Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs gehören zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne von § 788 Abs. 1 ZPO, können aber regelmäßig nach § 788 Abs. 1 ZPO nur dann beigetrieben werden, wenn der Schuldner diese Kosten im Vergleich übernommen hat. Anderenfalls sind …
dank meiner naivität, habe ich dort angerufen ohne mich vorher zu informieren. man glaubt es kaum 2,99 pro min. ich telefonierte sage und schreibe 15 min. so ich freue mich auf meine telefonrechnung. das ist die schamloseste, unverschämteste abzocke die mir je untergekommen ist. wenn jemand klagt, dann sagt mir bitte bescheid...
Einigungsgebühr in der Zwangsvollstreckung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die vom Schuldner übernommenen Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs sind regelmäßig notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung. Das gilt auch für die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts entstandene Vergleic…
Zwangsvollstreckung bei der GbR
Blickpunkt Recht & Steuern / Vor einer Zwangsvollstreckung muss dem Schuldner der Vollstreckungstitel, etwa das Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, zugestellt werden. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist es jedoch nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bund…
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advobLAWg / Die vom Schuldner übernommenen Kosten eines im Zwangsvollstreckungs-Verfahren geschlossenen Vergleichs sind regelmäßig notwendige Kosten der Zwangsvollstre-ckung. Das gilt auch für die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts entstandene Vergle…
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Eben!
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Handakte WebLAWg / Ein Vergleich im Sinne von §§ 23 BRAGO, 779 BGB liegt auch dann vor, wenn die Parteien eines Rechtsstreits einen gerichtlichen Vergleich schließen, wonach sich der Beklagte zur Zahlung der von ihm nicht bestrittenen Klageforderung in vom Kläger e…
