Kosten eines Schiedsgutachten
am 23.12.2005 von http://www.meisen.info
Die Aufwendungen für ein vereinbarungsgemäß eingeholtes Schiedsgutachten sind im nachfolgenden Rechtsstreit nach Ansicht des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht als Prozesskosten erstattungsfähig.
Die Kosten eines Schiedsgutachtens gehören grundsätzlich nicht zu den nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits. Sie sind in der Regel nicht als notwendige Kosten des Rechtsstreits anzusehen, weil die Einholung des Schiedsgutachtens mit der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht.
Ein Schiedsgutachten dient nicht unmittelbar der gerichtlichen Rechtsverfolgung eines bestehenden Anspruchs, sondern dazu, den Inhalt eines vertraglichen Anspruchs oder einzelner Anspruchsvoraussetzungen zwischen den Parteien verbindlich festzulegen, um nach Möglichkeit einen Rechtsstreit zu vermeiden. Mit der Einholung des Schiedsgutachtens erfüllt die Vertragspartei eine nach dem Vertrag notwendige Voraussetzung, um den Anspruch gegenüber der anderen Vertragspartei wirksam begründen zu können. Sofern die Vertragsparteien hinsichtlich eines Anspruchs oder einzelner Anspruchsvoraussetzungen eine Schiedsgutachterabrede getroffen haben, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Einholung des Schiedsgutachtens in den im Vertrag bestimmten Fällen Anspruchsvoraussetzung ist. Daher ist eine vor Einholung des Schiedsgutachtens erhobene Klage, die …
Kosten eines Schiedsgutachten
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Verfahrengebühr nach Nr. 2400 VV RVG kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden
Anwalt bloggt / Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 27. April 2006 in dem Verfahren VII ZB 116/05 zählt die auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG nicht anrechenbare Geschäf…
BGH: Kosten eines Abwehrschreibens - Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen, soweit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung i.S. des § 9
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen, soweit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung i.S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar. 2. Ein…
WettbewerbsR: Kosten der Abwehr der Abmahnung sind erstattungsfähig
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Die Anwaltskosten für die vorgerichtliche Abmahnung eines Wettbwerbsverletzers sind in einem nachfolgenden gerichtlichen Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht im Wege der gerichtlichen Kostenfestsetzung festsetztbar. Das hat d…
BGH: Keine außergerichtlichen Abmahnkosten im Kostenfestsetzungs-Beschluss
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 20.10.2005 - Az.: I ZB 21/05 - PDF) hat eine grundlegende Entscheidung zur Festsetzung von außergerichtlichen Abmahnkosten im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren getroffen.Die Kosten eines gerichtlichen Rechtsstreites werden b…
OLG Köln: Ersatzfähigkeit von Abmahnungskosten bei Schubladenverfügung - Grundsätzlich besteht nur ein Anspruch auf Ersatz der Kosten vorgerichtlicher Abmahnungen. Die Kosten einer erst nach Erlass einer einstweiligen Verfügung ausgesprochene
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 12 Abs. 1 UWG regelt ausschließlich den Ersatz für die Kosten vorgerichtlicher Abmahnungen und bietet keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Abmahnkosten in Fällen, in welchen die Abmahnung erst nach Erlass einer (auf den nämlichen…
Einigungsgebühr in der Zwangsvollstreckung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die vom Schuldner übernommenen Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs sind regelmäßig notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung. Das gilt auch für die durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts entstandene Vergleic…
