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Kosten einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes nicht immer als Betriebsausgaben abzugsfähig

am 03.07.2008 von http://www.recht-blog.com

Finanzämter erheben Gebühren für die Erteilung von verbindlichen Auskünften. Diese Gebühren sind sog. steuerliche Nebenleistungen wie Säumniszuschläge und Zinsen. Das Finanzamt will einen Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskoten jedoch nur dann zulassen, wenn auch die Steuer auf welche sich die Auskunft bezieht abzugsfähig ist.

Damit dürften z.B. Anfragen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2008 nicht mehr abzugsfähig sein.
Diese Auffassung wird von der OFD Münster vertreten.
Einerseits handelt es sich um eine Auffassung der Verwaltung, welche nur für die unter Aufsicht der OFD Münster stehenden Finanzämter verbindlich …

FG-BaWü: Gebührenpflicht für verbindliche Auskunft ist verfassungsgemäß

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Erste Klage gegen eine Gebührenpflicht bei einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes

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