Kosten der Abmahnung trotz Schubladenverfügung?

Der I. Zivilsenat des BGH hatte jüngst darüber zu entscheiden, ob auch dann ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten besteht, wenn der Angreifer bereits vor der Abmahnung eine einstweilige Verfügung beantragt (sog. Schubladenverfügung) und erwirkt erst hiernach den Betroffenen abmahnt, um zu sehen, ob der Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt. Nein! - so nun das Urteil der Richter (BGH, Urt. v. 07.10.2009 - I ZR 216/07 – „Schubladenverfügung“). So ist der Senat der Auffassung, dass sich in einem solchen Falle weder aus den Regelungen des Wettbewerbsrecht noch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag ein Aufwendungsersatzanspruch herleiten lässt. Vielmehr – so der Senat – besteht ein Aufwendungsersatzanspruch nach den Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausges…

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Themen: Bgh , Gewerblicher Rechtsschutz/ip , Uwg
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 13. Januar 2010 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

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