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Kosenamen für Exekutivbeamte

am 08.09.2006 von Juristisches und Sonstiges

gibt es wohl auf der ganzen Welt.

Eine interessante Entscheidung dazu berichtet Udo Vetter:

Demnach hat das Landgericht Regensburg entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung Bullen für Polizisten nicht unbedingt beleidigend sei, da ein Beleidigungsvorsatz nicht festgestellt werden konnte und der Begriff in Bayern auch der Umgangssprache angehöre.

Ob das auch für den in Österreich weit verbreiteten Kieberer gelten würde, konnte ich nicht eindeutig klären.
Im RIS finden sich dazu nur zwei Entscheidungen des VwGH, in denen der Begriff vorkommt (hier und hier).

Dort allerdings ist die Beleidigungsabsicht klar: Sie leuchtet aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhange hervor - wie das ABGB in § 6 ebenso blumig wie treffend formuliert.

Zu dieser Frage fällt mir auch noch eine kleine Anekdote aus meiner Praxis als Strafverteidiger ein:

Der Beschuldigte ist wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt.
Die Amtshandlung wurde von Polizisten in Zivil durchgeführt.
Für die Frage …

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