Korrenspondenzanwaltsvergütung bei Vertragsnichtigkeit

Wenn ein Schuldner einen Anspruch aus einem Rechtsverhältnis anerkennt, das sich im Grenzbereich eines gesetzlichen Verbotes bewegt, dessen Eingreifen indes ernstlich zweifelhaft ist, dann macht der Schuldner das auch, um eine etwaige rechtshindernde Einwendung infolge des Verbotes auszuräumen, wenn dem Schuldner dieses Risiko des Gläubigers bewusst ist. Die Rechtsbeständigkeit eines solchen schuldbestätigenden (deklaratorischen) Anerkenntnisses und seine Wirkungen richten sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei einem Vergleichsvertrag.

Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangt der Kläger, ein Rechtsanwalt und Gemeinderat in O., von den beklagten, in Sozietät verbundenen Rechtsanwälten Vergütung für seine Mitarbeit bei einer von ihnen vertretenen Verwaltungsstreitsache gegen den Freistaat Bayern, in welcher die Gemeinde O. wegen ihres versagten kommunalen Einvernehmens notwendig beigeladen war.

Keiner Entscheidung bedarf die vom Berufungsgericht mit Recht als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage, ob Verträge über Rechtsdienstleistungen infolge eines Verstoßes gegen die landesrechtlichen kommunalen Vertretungsverbote nach § 134 BGB nichtig sein können. Schon wegen der Unschärfe des möglichen Verbotstatbestandes drängt sich eine solche Gesetzesauslegung nicht auf. Das historische Vorbild in § 20 des Preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 kannte nur eine kommunalrechtliche Sanktion. Zweifelhaft ist aber auch, ob ein totales kommunales Vertretungsverbot nicht selbst in manchen Fällen als Übermaß gewertet werden müsste. Sind kritische und klagebereite Bürger imstande, ihre Prozessvertretung in die Hand eines sachlich erfahrenen Rechtsanwaltes zu legen, dem als Gemeinderat die Fälle umstrittener Gesetzesanwendung in dem hier betroffenen Bereich des § 22 BauGB bekannt sind, so kann das der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung letztlich sogar dienen.

Nach dem Zweck des kommunalen Vertretungsverbotes ist es entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht eindeutig, ob die im Streit stehende Mitwirkung des Klägers von den Verbotsfolgen betroffen ist. Das kommunale Vertretungsverbot des Art. 50 BayGO will sachfremde Einflüsse auf die Verwaltung fernhalten und das Vertrauen der Bürger zur Verwaltung stärken. Die persönlichen, politischen und sachlichen Beziehungen kommunaler Mandatsträger zu Bürgermeistern und Angehörigen der Gemeindeverwaltung sollen nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen Dritter und für eigene berufliche Interessen genutzt werden; den Mandatsträgern selbst soll mit der verwehrten Doppelfunktion der drohende Interessenwiderstreit erspart bleiben. Dieser Gesetzeszweck rechtfertigt nicht, auch die interne Mitwirkung eines Gemeinderatsmitglieds an der anwaltlichen Geltendmachung von An-sprüchen Dritter gegen die Gemeinde unterschiedslos zu missbilligen. Das Bundesverfassungsgericht hat es zwar als verfas-sungsrechtlich beanstandun…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Gemeinde , Freistaat Bayern , Korrespondenzanwalt , Rechtsanwaltsvergütung , Deklaratorisches Schuldanerkenntnis , Kommunales Vertretungsverbot , Vertragsnichtigkeit
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 25. Oktober 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Wenn Gemeinden Interna Ausplaudern: Kommunales Vertretungsverbot – der Rechtsanwalt als Ratsmitglied

Rechtslupe | 21. April 2011 — Ein ehrenamtlicher für die Gemeinde tätiger Bürger darf als rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter eines Dritten keine Ansprüc…

Provisionsabrechnung ist ein Anerkenntnis

Handelsvertreter Blog | 6. Dezember 2010 — Bereits am 13.06.2006 entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem Rechtsstreit der DVAG gegen einen Vermögensberater u…

Der Vergleich mit einem Gesamtschuldner

Rechtslupe | 23. Januar 2012 — Einem mit einem Gesamtschuldner geschlossenen Vergleich kommt eine beschränkte Gesamtwirkung nur zu, wenn die Parteien den erke…

Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof entscheidet über Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütunge…

fachanwaltsliste.de | 7. Juni 2009 — Urteil vom 12. Mai 2009 – XI ZR 586/07 OLG München – Urteil vom 19. Dezember 2007 – 7 U 3009/04 LG München I – Urteil vom 1…

Kirchenbaulasten: Gemeindliche Kirchenbaulasten

Rechtslupe | 11. Dezember 2008 — Vertraglich begr??ndete Kirchenbaulasten der ehemaligen Gemeinden in der sp??teren DDR sind nicht auf die nach der Wende errich…

Widerrufsrecht auch bei Sittenwidrigkeit

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 26. November 2009 — Bei einem Fernabsatzgeschäft besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann, wenn es einen Kaufvertrag über ein Radarwarnge…

Bundesgerichtshof: Bundesgerichtshof entscheidet über Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütunge…

fachanwaltsliste.de | 7. Juni 2009 — Urteil vom 12. Mai 2009 – XI ZR 586/07 OLG München - Urteil vom 19. Dezember 2007 – 7 U 3009/04 LG München I - Urteil vom 1…

Bundesgerichtshof : Brillenvermittlung - Die Verweisung eines Patienten an einen bestimmten Optiker durch einen Augenarzt ist wett…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 9. Juli 2009 — BGH, Urteil vom 09.7.2009 – Az. I ZR 13/07 – Brillenversorgung - Vorinstanzen: OLG Celle, Urteil vom 21.12.2006 – Az. 13 U 118/06,…

Bundesgerichtshof : Brillenvermittlung - Die Verweisung eines Patienten an einen bestimmten Optiker durch einen Augenarzt ist wett…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 9. Juli 2009 — BGH, Urteil vom 09.7.2009 – Az. I ZR 13/07 – Brillenversorgung - Vorinstanzen: OLG Celle, Urteil vom 21.12.2006 – Az. 13 U 118/06,…

BGH und Widerruf von sittenwidrigen Verträgen nach Fernabsatzgesetz

Rechtsanwalt News | 26. November 2009 — Der BGH hat entschieden (Urteil vom 25. November 2009 – VIII ZR 318/08), dass auch Verträge, die eigentlich wegen Verstoß gegen…