Koran erlaubt eheliche Gewalt, Amtsgericht Frankfurt nicht

Spiegel Online berichtet, dass das Amtsgericht Frankfurt dem Befangenheitsantrag gegen eine Richterin stattgegeben hat, die eine wegen ehelicher Gewalt beantragte vorzeitige Scheidung mit Hinweis auf den Koran abgelehnt hatte. Die Richterin hatte den Antrag einer 26jährigen Deutschen marokkanischer Abstammung mit der Begründung abgelehnt, dass "die Ausübung des Züchtigungsrechts" keine unzumutbare Härte nach § 1565 BGB begründet. Danke an Erik Schmidt für den Link.

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Themen: Bgb , Spiegel Online , Gewalt , Koran

Erschienen 21. März 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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