Kopierkosten - der Ärger nimmt kein Ende

Es ist jetzt das dritte Mal in einer Woche, dass Anfragen von Rechtspflegern hier eingehen, die die Kopierkosten erläutert haben wollen. Es ist auch das dritte Mal, dass ich mich ärgere und zurückschreibe, dass es neben der Hauptakte noch x Beiakten, eine Lichtbildmappe und TKÜ Ordner gab, die ebenfalls abgelichtet wurden und die Anzahl der darauf entfallenden Kopien auseinanderklamüsere. Warum muss man als Anwalt immer wieder gebetsmühlenartig auf so etwas aufmerksam machen? Die Akte liegt dem jeweiligen Rechtspfleger doch vor. Es wäre kein Problem, einen Blick reinzuwerfen und festzustellen, ob und falls ja, welche Beiakten es gab. Welches Bild wird Rechtspflegern von Anwälten vermittelt? Etwa, dass sie sich an Kopien bereichern (0,30 € pro Stück!) wollen, deren Erstellung die Arbeitskraft einer Mitarbeiterin für mindestens einen halben Tag lahmlegt? Ich würde …

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Erschienen 2. März 2010 auf http://strafverfahren.blogspot.com/.

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