Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kopftuchverbot in Baden-Württemberg
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Kopftuchverbot für Kindergärtnerin ist wirksam!
Um das Kopftuchverbot wurde und wird immer noch gestritten. Erst scheiterten die Verbote an den gesetzlichen landesrechtlichen Regelungen (diese waren einfach nicht vorhanden), dann rüsteten die Bundesländer nach und erließen die entsprechenden Normen, die das Tragen eines Kopftuches in den Kindergärten und Schulen verboten haben. In Baden-Würtenberg hat nun – nach einer Klage einer muslimischen Erzieherin – das Landesarbeitsgericht Baden-Würtenberg entschieden (LAG Baden-Würtenberg 19.06.2009, 7 SA 84/08) und das Kopftuchverbot im Kita-Gesetz-BW für rechtmäßig gehalten.
Sachverhalt zur Entscheidung des LAG Baden-Würtenberg zum Kopftuchverbot
Die Klägerin ist Muslima türkischer Herkunft und trägt aus religiöser Überzeugung auch während der Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch. Unter Verweis auf § 7 Abs. 6 1 Kita-Gesetz (Baden-Würtenberg), in dem ein Kopftuchverbot normiert ist, verlangte der Arbeitgeber von der muslimischen Erzieherin, dass diese das Kopftuch während der Arbeit ablegen möchte. Da diese das Ablegen des Kopftuches während der Arbeit verweigerte, mahnte der Arbeitgeber die Erzieherung ab. Diese erhob Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Die Klage wurde vom LAG Baden-Würtenberg abgewiesen.
die Entscheidungsgründe zum Kopftuchverbot des LAG Baden-Würtenberg
Zunächst soll klargestellt werden, dass das Kita-Gesetz-BW kein reines Kopftuchverbot enthält. Eine solche Regelung wäre verfassungswidrig, da damit ausdrücklich der Islam gegenüber den anderen Religionen benachteiligt wäre. Vielmehr verbietet dieses Gesetz u.a. Kindergärtnerinnen religiöse Bekundungen, die geeignet sind, die Neutralität der kommunalen Einrichtung zu gefährden. Dies ist bewusst so allgemein formuliert, so dass solche Bekundungen auf alle Religionen anwendbar sind. …
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Juli 2009 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.
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