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Kopftuchverbot in Bayern verabschiedet Der bayeris

am 12.11.2004 von http://blog.staatsrecht.info

Kopftuchverbot in Bayern verabschiedet
Der bayerische Landtag hat am Donnerstag das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen um eine Passage ergänzt, nach dem die Lehrkräfte den in Art. 1 und 2 niedergelegten Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie die Lehrpläne und Richtlinien für den Unterricht und die Erziehung zu beachten haben. Sie müssen die verfassungsrechtlichen Grundwerte glaubhaft vermitteln. Äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, dürfen von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden, sofern die Symbole oder Kleidungsstücke bei den Schülerinnen und Schülern oder den Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar ist. (Art. 59 II 1-3 BayEUG neu)

Nach Ansicht von Kultusministerin Hohlmeier sei damit das Tragen von Kopftüchern im Unterricht verboten. Die jüdische Kippa oder eine christliche Ordenstracht seien hingegen zulässig, da die Kirchen und die jüdischen Kultusgemeinden ohne Wenn und Aber zum Grundgesetz stünden.

Da fällt mir eigentlich nur noch eines ein: Oh Herr, schmeiss Hirn ra! (für Menschen, die des Schwäbischen nicht mächtig sind: Lieber Gott, lass Verstand vom …

ausländer am 05.11.2007 um 06:50 Uhr:

Prima, Nonnentracht ist kein religiöses Symbol!! und schon gar kein Symbol der Unterdrückung der Frau (Mittelalter lässt grüßen, sagen wir es direkt: wir wollen keine Muslime bei uns, basta!

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