Kopftuchverbot im Kindergarten

Und wieder spielt Baden-Württemberg den Vorreiter: Nachdem man den Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches verboten hat, sind nun die Erzieherinnen dran. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwuf vorgelegt, der für die Erzieherinnen an den öffentlichen Kindergärten gelten soll. Die Rechtslage ist hier allerdings klarer als im Schulbereich, in dem nach den Vorgaben der Landesverfassung religiöse Bezüge eigentlich zulässig sind. Im Bereich der Kindergärten greift hingegen die Neutralitätspflicht des Staates uneingeschränkt, daher sollte es auch zulässig sein, die Verwendung religiöser und religös geprägter Symbole zu verbieten (Tatsächlich wird die Neutralitätspflicht in vielen kommunalen Einrichtungen nur unzureichend beachtet, aber das ist eine andere Frage…). Wer will, dass seine Kinder im Kindergarten im Sinne eines bestimmten Bekenntnisses erzogen werden, kann sich ja an eine der zahlreichen von den Kirchen und Religionsgemeinschaften getragenen Einrichtungen wenden…

Ob sich das Land mit dem Gesetz einen Gefallen tut, ist aber fraglich: Zum einen kann und muss man wieder einmal darauf hinweisen, dass die Ausgrenzung kaum zur Integration beiträgt. War es früher noch möglich, dass Eltern eine Lehrerin oder Erzieherin als Person akzeptierten, stehen Frauen, die ein Kopftuch tragen, mittlerweile endgültig unter dem Verdacht, für eine fundamentalistische Auslegung des Koran ei…

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Themen: Kindergarten , Kopftuch+Kindertagesstätte+Bayern

Erschienen 20. Oktober 2005 auf http://blog.staatsrecht.info.

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