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Kopfschmerzen

am 08.05.2006 von http://www.ra-blog.de

Ein Vermieter schreibt:
Von einer Kündigung des Mietverhältnisses durch Sie kann also nicht die Rede sein. Diese Vorgehensweise wird von mir nicht akzeptiert, da es keinen Mietvertrag gibt, der zu kündigen wäre. (…) Zwischenzeitlich überwies Herr XY die Oktobermiete, deren Annahme ich mit Schreiben vom 04.10.05 verweigerte.
Drei Tage später schreibt er erneut:
Die von Ihnen gemachten Angaben bzgl. einer Kündigung zum 31.01.06 gehen nicht mit der Rechtsnorm konform. Gekündigt wurde Ihrerseits am 03.11.05 per Einschreiben mit Eingang bei mir am 04.11.05. Zu diesem Zeitpunkt konnte frühestens zum 28.02.2006 gekündigt werden. (…) Ich darf Sie bitten, Einfluss auf Herrn XY dahingehend zu nehmen, dass die Miete unverzüglich gezahlt wird, da bei ausbleibenden Mietzahlungen ein sofortiger Kündigungsgrund gegeben ist (…).
Wo ist das Paracetamol?

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