Kopf runter und durch - Justiziale Geldverschwendung
am 27.02.2007 von http://ra-melchior.blog.de
Eigentlich ein alltäglicher Fall - und wieder ein Beispiel dafür, wie schnell ein Bürger in die Mühlen der Justiz gerät:
Der Mandant hat an einer Kreuzung vor roter Ampel mit seinem PKW hinter einem anderen PKW gehalten. Als die Ampel auf grün schaltete, fuhr der PKW vor ihm langsam geradeaus an. Der Mandant folgte und bog nach rechts ab. Dann hielt er erneut, um querende Fußgänger passieren zu lassen. Er vergewisserte sich, dass die Fußgängerampel rot zeigte und der Fußgängerüberweg frei war und fuhr an. In diesem Moment knallte ihm ein Radfahrer von links kommend mit erheblicher Geschwindigkeit seitlich ins Auto (Schaden am PKW 3.318,55 €). Wie sich hinterher herausstellte, waren die Bremsen an dem Fahrrad defekt.
Der Radfahrer hatte eine Beckenfraktur erlitten. Es ging entscheidend um die Frage, ob er bei „rot über den Fußgängerüberweg gefahren war. Es standen zwei Zeuginnen zur Verfügung, die eine hatte die Ampelschaltung überhaupt nicht beobachtet, die andere war sich nicht sicher.
Da der Radfahrer Strafantrag gestellt hatte, wurde gegen den Mandanten wegen des Verdachts fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Die Verteidigung regte an, zur Klärung der Sach- und Rechtslage ein Ampeldiagramm einzuholen. Dies hielt die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht für erforderlich. Dass die Beweislage äußerst dünn war, focht sie überhaupt nicht an, ohne weitere Ermittlungen bot sie dem Mandanten unverfroren die Einstellung des Verfahrens gegen einen Geldauflage von 300.- € an. Die Verteidigung lehnte ab, nunmehr beantragte die StA einen Strafbefehl über 600.- €.
Nach (selbstverständlich) eingelegtem Einspruch fand heute die Hauptverhandlung statt. Ergebnis: Freispruch. Der …
Staatsanwaltschaft - mal wieder Kopf runter und durch ?
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