Kooperationsmöglichkeiten für kleinere und mittlere Unternehmen
am 03.04.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog
Das Bundeskartellamt hat im März 2007 ein neues Merkblatt über Kooperationsmöglichkeiten für kleinere und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Ergänzt wird dieses Merkblatt durch die Bekanntmachung Nr. 18/2007 über die Nichtverfolgung von Kooperationsmöglichkeiten mit geringer wettbewerbsbeschränkender Bedeutung („Bagatellbekanntmachung“) vom 13. März 2007 (jeweils abrufbar unter www.bundeskartellamt.de).
Das Merkblatt und die Bagatellbekanntmachung richten sich primär an den Mittelstand – kleine und mittlere Unternehmen -, denen Handlungsmöglichkeiten eingeräumt werden sollen, durch Kooperationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen im globalen Wettbewerb zu bestehen.
Unternehmenskooperationen und Vereinbarungen sind unter den Voraussetzungen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts dann zulässig, wenn
der zwischenstaatliche Handel nicht spürbar beeinträchtigt wird
(dieses Merkmal gilt nur bei zwischenstaatlichem Handel)
sie zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen geschlossen werden
zwischenbetriebliche Zusammenarbeit rationalisiert wird
der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird
dadurch die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen verbessert wird.
Praxistip:
Wettbewerb zwischen Unternehmen ist wichtig. Dies zwingt die Unternehmen dazu die eigene Marktposition zu überdenken und in innovative Produkte und Dienstleistungen zu investieren. Allerdings lassen sich durch strategische Kooperationen und Vereinbarungen zwischen Unternehmen oftmals auch Synergieeffekte und …
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