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Kontrollpflichten für Download-Hoster

am 29.03.2007 von Telemedicus

Download-Hoster müssen die Inhalte ihrer Kunden auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen. Dies erging aus einem Urteil des LG Köln vom 21. März. Damit wurde eine einstweilige Verfügung der GEMA gegen die Betreiber des Dienstes „Rapidshare“, die bereits im Januar erhoben wurde, bestätigt.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA erklärt:
Von dieser Entscheidung geht eine bedeutende Signalwirkung an alle Dienste aus, die die einzelnen Nutzer dafür einspannen, ein umfassendes illegales Angebot zu schaffen um am Ende mit diesem Angebot für sich Einnahmen zu generieren
Nach Auffassung des Landgerichts Köln können nun die Download-Hoster im Interesse der Rechteinhaber für urheberrechtliche Verletzungen zur Verantwortung gezogen werden.
Außerdem stelle das Urteil klar, dass es den Anbietern durchaus zuzumuten sei, bei Kenntnis von konkreten Rechtsverletzungen diese künftig …

Kontrollpflichten des Domaininhabers

domainblog / Bei netlaw.de gibt es wieder neue Urteile. Zunächst vom OLG Düsseldorf (Urteil vom 27.03.2006, Az.: 18 U 5348/04) zur Frage der Kontrollpflichten bei Links, die Dritte auf der eigenen Website einstellen dürfen:Denjenigen, der es Dritten ermöglich…

Prüfungspflichten von Webhostern: Rapidshare vs. GEMA

Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare hat eine negative Feststellungsklage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA beim LG Düsseldorf eingereicht. Durch das Verfahren sollen Umfang und Grenzen der Prüfungspflichten von Host-Providern festgestellt werd…

OLG Köln zu Rapidshare

Telemedicus / Prüfungspflichten, aber nur ein bisschen Die Urteile vom OLG Köln zum „One-Click-Hoster“ Rapidshare sind nun im Volltext verfügbar. Das Gericht entschied, dass der Download-Hoster für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden als Stö…

LG Düsseldorf: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen

Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen, die durch seine Nutzer begangen werden. Das entschied das LG Düsseldorf am Freitag, wie die Verwertungsgesellschaft GEMA mitteilt. Demnach sei Rapidshare dazu verpflichtet, &…

LG Düsseldorf: Rapidshare haftet als Störer

Telemedicus / Der Download-Hoster Rapidshare haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Das hat das LG Düsseldorf Anfang diesen Jahres festgestellt. Rapidshare wollte vor dem LG Düsseldorf gerichtlich feststellen lassen, dass mit dies…

Zurück zum Thema: Einstweilige Verfügung gegen rapidshare

Web 2.0 & Recht / Vom Landgericht Köln wurde vor kurzem auf Antrag der GEMA eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber von rapidshare.de erlassen (siehe heise). rapidshare ist ein sogenannter Share-Hoster, der für beliebige Inhalte Speicherkapazitäten zu…

GEMA siegt gegen RapidShare

Handakte WebLAWg / Nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts ist der Filehoster Rapidshare für die Inhalte verantwortlich, die über seine Server getauscht werden. Das Gericht hat Rapidshare deshalb dazu verpflichtet, die abgelegten Inhalte zu kontrollieren und R…

GEMA vs. Rapidshare

Handakte WebLAWg / Der Online–Dienst Rapidshare ist ein sog. Sharehoster (Webspeicheranbieter). Nutzer können auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz kostenlos beliebige Inhalte ablegen und stellen diese dann wiederum zum kostenpflichtigen Download bereit.…

GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

immateriblog.de / Auch die GEMA ist wieder aktiv. Hier unkommentiert die Pressemeldung zum Vorgehen gegen UseNeXT. UseNeXT für Verletzung von Werken des GEMA-Repertoires verantwortlich GEMA setzt ihr erfolgreiches Vorgehen gegen illegale Musikangebote mit einer einst…

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