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Kontrollierte Heroinabgabe

am 08.06.2007 von http://www.jurabilis.de

Ende dieses Monats endet ein mehrjähriger Modellversuch zur heroingestützten Behandlung Schwerstabhängiger, an dem sieben deutsche Städte beteiligt waren. Lediglich die aktuell noch in Therapie befindlichen rund 300 Teilnehmer der Studie können danach noch weiterbehandelt werden. Obwohl die Ergebnisse eindeutig positiv sind, ist die Zukunft dieser Behandlungsart, die vor allem auch bei solchen Patienten erfolgversprechend ist, bei denen die Methadon-Substitution nicht gelingt, unklar. Da auch synthetisch hergestelltes Heroin (Diamorphin) zu den nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG) gehört, war für die Durchführung der Studie eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gem. § 3 Abs. 2 BtMG notwendig. Um die Möglichkeit einer bundesweiten Zulassung der Behandlungsmethode zu eröffnen, müsste das Betäubungsmittelgesetz geändert werden, was derzeit im Bundestag aber nicht mehrheitsfähig ist.
Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in der Schweiz ist Diamorphin bereits als Medikament zugelassen, in den Niederlanden und in Spanien läuft das Zulassungsverfahren. Sollte Deutschland sich für das Dauerprovisorium fortgesetzter Ausnahmegenehmigungen gem. § 3 Abs. 2 BtMG entscheiden, so würde ein Teil der Bevölkerung, …

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