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Kontrollgrund: Optisch angenehme Erscheinung

am 16.10.2007 von http://www.lawblog.de

Das private Interesse eines Polizeigrenzbeamten an vorbeifahrenden hübschen blonden Autofahrerinnen führte den Mann auf die Anklagebank. Der Beamte hatte Dienst mit einem Kollegen an einem Autobahn-Grenzübergang zu den Niederlanden, als zwei blonde Frauen von „optisch angenehmer Erscheinung“ vorbeifuhren. Der Beamte entschloss sich, die jungen Frauen für eine Kontrolle anzuhalten, obwohl er nur Interesse an der Herstellung eines privaten Kontaktes hatte.
Nach nur flüchtiger Kontrolle der Papiere fragte er die beiden Niederländerinnen, ob sie feste Freunde hätten. Als diese die Frage bejahten, erklärte er, sie sollten diese doch sausen lassen und mit ihnen kommen, weil sie – die Polizisten - doch auch ansehnliche Personen seien. Der Beamte forderte die Dame seines Interesses dann zu einem Handy-Foto von sich und ihr auf.
Diese wiederum, angesichts der Kontrollsituation völlig verunsichert, willigte eine. Dabei umarmte der Beamte zunächst die Auserkorene, anschließend versuchte er sie auf den Mund zu küssen und kniff ihr in das Gesäß. Als er nun auch noch nach der persönlichen Telefonnummer verlangte, verweigerte ihm dies die junge Frau. Daraufhin forderte er sie auf, ihm dann aber ihre e-mail Adresse zu überlassen.
Die nunmehr weiter verunsicherte Frau ließ sich schließlich darauf ein. Während sie dann bereitwillig die Adresse aufschrieb stellte der Beamte sich hinter sie, umfasst ihre Hüften und machte eine kopulierende Bewegung. Als die junge Frau dies bemerkte, drehte sie sich sofort weg, wobei der Polizist erneut versuchte sie zu küssen. Erst danach erklärte er die Kontrolle für …

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