Konkurs im Ausland anerkannt
am 20.08.2006 von http://www.recht.us/amrecht
CK - Washington. Am 11. August 2006 erließ das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks ein lehrreiches Urteil zum internationalen Konkurs. Im Ergebnis kommt das amerikanische Gericht zur Erkenntnis, dass Entscheidungen ausländischer Insolvenzgerichte anzukennen sind. Dies gilt besonders, wenn die in den USA klagende, den ausländischen Insolvenzbeschluss angreifende Partei
jede Gelegenheit erhielt und nutzte, ihre Rechte im ausländischen Verfahren geltend zu machen.
Die Berufungsbegründung spricht sich in Sachen Daewoo Motor America, Inc. v. General Motors Corp. et al., Az. 04-15878, für die Anwendung des Comity-Grundsatzes gegenüber koreanischen Foren aus, auf den das Untergericht verwies, weil Korea ein erhebliches Interesse an der Ordnung der Geschäftsverhältnisse im eigenen Lande besitzt, die Unterschiede zwischen koreanischem und amerikanischem Insolvenzrecht gering sind und das amerikanische Verständnis von Rechtsstaatlichkeit nicht verletzen sowie die Klägerin sich umfassend und fair am koreanischen Verfahren beteiligen konnte; aaO 12.
Das Gericht bestimmte, dass Comity in diesem Fall …
Klage raus aus USA?
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Markenausstrahlung in die USA
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Klage aus USA wegverwiesen
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Anerkennung in USA
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Ultra Vires Schiedsverfahren
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Im Gerichtsverfahren zur Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs darf das Gericht nicht den ultra vires-Ausschlussgrund anwenden, der für amerikanische Schiedssprüche gilt. Dieser Grund folgt aus 9 USC &s…
maritim.dk
domainblog / Wie Thomas Hoeren bereits am 05.04.2005 via INFOLAW-L mitgeteilt hat, liegt eine BGH-Entscheidung vor (Urteil vom 13.10.2004, Az.: I ZR 163/02 OLG Hamburg LG Hamburg), die die Frage der internationalen Zuständigkeit verfeinert: Amtlicher…
