Kompletter Wegfall aller Leistungen bei wiederholter Pflichtverletzung

Ab dem Jahreswechsel gilt, dass die zweite Pflichtverletzung eine Absenkung der maßgeblichen Regelleistung um 60 Prozent und jede weitere wiederholte Pflichtverletzung einen kompletten Wegfall aller Leistungen (Regelsatz und Leistungen für Unterkunft und Heizung) für jeweils drei Monate zur Folge hat. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit dann vor, wenn der Bezieher [...]

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Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 28. Dezember 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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