Kommunikationskonzept zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Kommunikationskonzept zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Mit einem Informationsschreiben an die Spitzenverbände der Industrie, Arbeitgeberverbände, Banken, des Handels, Handwerks sowie des Versicherungswesens vom 4. August 2010 informiert das Bundesministerium der Finanzen über die wesentlichen Veränderungen, die mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und der Abschaffung der bisherigen Lohnsteuerkarte verbunden sind.

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für den Übergangszeitraum ab dem Jahr 2011 bis zur erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ihre Gültigkeit. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerkarte 2010 aufzubewahren und die darauf enthaltenen Eintragungen (z. B. Freibeträge) unabhängig vom Gültigkeitsbeginn einmalig auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde zu legen.

Beispiel:

Jahresfreibetrag 2010: 12.000 €, gültig ab 01.07.2010 = 2.000 € Monatsfreibetrag Jahresfreibetrag 2011: 12.000 €, gültig ab 01.01.2011 = 1.000 € Monatsfreibetrag

Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2011 ist die Lohnsteuerkarte dem Arbeitnehmer wieder auszuhändigen. Erst nach Einführung des elektronischen Verfahrens darf die Lohnsteuerkarte vernichtet werden.

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersa…

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Themen: Fachbeiträge , Das Erste , Bundesministerium

Erschienen 17. August 2010 auf http://www.gabler-steuern.de.

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