Netzneutralität: Ich weiß nicht, was soll es bedeuten ...
beck-blog | 16. September 2010 — Mir schwirrt der Kopf. Seit Tagen lese ich in Sachen Netzneutralität herum und verstehe nix. Evtl. hilft mir die Beck-Community…
Im vergangen Semester hat das ITM im Rahmen seines Schwerpunktbereichs an der Uni Münster ein Seminar zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Telekommunikations- und Informationsrechts“ durchgeführt. Unter den von den Studenten angefertigten Seminararbeiten waren einige gute Leistungen. Ein besonders schönes Paper hat Sarah Hartmann zum Thema „Netzneutralität und Kommunikationsfreiheit“ erstellt. Sie stellt im Folgenden ihre Arbeit vor.
Ein Gastbeitrag von Sarah Hartmann:
Die Netzneutralität hat sich in den letzten Jahren zu einem der großen Themen im TK-Sektor entwickelt. Verwundern kann dies nicht, geht es doch schließlich um die Zukunft oder aber auch das Ende des Internets in der bisherigen Form als immer bedeutenderem Massenkommunikationsmittel und Wirtschaftsfaktor.
Neben der vielfach diskutierten wirtschaftlichen Dimension berührt die Kontroverse auch die verfassungsmäßig geschützten Kommunikationsfreiheiten. Als schützenswerte Güter treten diese Aspekte in der allgemeinen Auseinandersetzung jedoch vielfach hinter der wettbewerbsrechtlichen Tragweite zurück.
In meiner Seminararbeit habe ich die Wechselwirkung zwischen Netzneutralität und Kommunikationsfreiheiten untersucht. Leitfrage war dabei, inwieweit Netzneutralität als Voraussetzung für die Kommunikationsfreiheiten fungiert und inwieweit den Staat durch diesen Zusammenhang eine Gewährleistungspflicht trifft. In der Konsequenz stellte sich anschließend die Frage nach der Regulierungsbedürftigkeit der Materie. Über die kurze Auseinandersetzung mit derzeit diskutierten Regelungsansätzen habe ich dann im Ergebnis einen Ausblick auf die erforderlichen Regelungen gegeben.
Die wesentlichen Ergebnisse
Bei der Betrachtung der Gesetzesinitiativen, insbesondere in Deutschland und auf EU-Ebene, zeichnet sich eine eher zögerliche Herangehensweise der Gesetzgeber ab. In der Erklärung der Kommission und dem Koalitionsvertrag der deutschen Regierungsparteien wird zunächst mehr auf „aufmerksame Beobachtung“ und gegebenenfalls Regulierung unter Rückgriff auf die bereits bestehenden wettbewerbsrechtlichen Regulierungsbefugnisse gesetzt. Da der gesamte Regulierungsansatz auf der Transparenzverpflichtung der Netzbetreiber basiert und die Selbstregulierung durch Netzeffekte nur mit tatsächlich informierten Kunden funktioniert, ist sehr fraglich ob die Gefährdungslage auf diesem Wege tatsächlich abgewendet werden kann. Vielmehr ist zu befürchten, dass sich das Internet schrit…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. März 2011 auf http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/digitalconstitution.
beck-blog | 16. September 2010 — Mir schwirrt der Kopf. Seit Tagen lese ich in Sachen Netzneutralität herum und verstehe nix. Evtl. hilft mir die Beck-Community…
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